Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Urteil bezüglich des Anbietens von Essen nichtmuslimischen Arbeitern während der Tage von Ramadan

Frage

Es gibt einen Mann, welcher Land besitzt und nichtmuslimische Arbeiter beschäftigt. Nun hatten diese von ihm gefordert, dass er ihnen während der Tage von Ramadan Essen zur Verfügung stellt, und falls er dies nicht tut, so würden sie die Arbeit unterlassen. Und tatsächlich hat er ihnen Essen während des Ramadan angeboten und dies in vollem Umfang. Was ist ihre Meinung bezüglich dieser Tat?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

br /> Erstens:
Das Einstellen nichtmuslimischer Arbeiter (auf der Arabischen Halbinsel) ist nicht angemessen und angebracht. Man sollte sie hierfür nicht einreisen lassen. Vielmehr sollte ihre Anwerbung (als Arbeiter) unterlassen werden, da in ihrer Einstellung negative Folgen für die Person (den Arbeitgeber) entstehen können, dies im Bezug auf seine Person, seinen Glauben ('Aqidah), sein Benehmen und Moral, sowie seine Nachkommenschaft oder Familienangehörigen. Dabei ist die Gefahr, welche seitens angestellter Haushälterinnen und Kinderbetreuerinnen, besonders gewaltig.

Aus diesem Grund ist es verpflichtend ausschließlich muslimische Frauen für die Arbeit, Erziehung oder Haushalt einzustellen. Ebenso im Bezug auf die Männer, so sollten Muslime eingestellt werden und keine Nichtmuslime, da diese einen großen Schaden bezüglich der Glaubenslehre anrichten können, und da sie einen anderen Glauben ('Aqidah), Moral und Einstellung haben, welche nicht mit dem Glauben und der Moral eines Muslim übereinstimmen. Deswegen ist die Vermeidung ihrer Anwerbung (und Einstellung) verpflichtend, als Vorsichtsmaßnahme vor dem Übel im Befolgen ihres Vorbildes und des Umgangs mit ihnen.

Es ist darüber hinaus nicht gestattet, dass auf der Arabischen Halbinsel unterschiedliche Religionen bestehen bleiben, außer nur die Eine. Es dürfen nicht zwei Religionen auf ihrvorhanden sein. Diese Angestellten und Arbeiter jedoch verweilen manchmal lange Zeit auf ihr (der Arabischen Halbinsel), aufgrund ihrer Arbeit oder der Suche danach. Demnach ist es aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Verweist die Juden und Christen der Arabischen Halbinsel“ -nicht erlaubt Nichtmuslime auf die Arabische Halbinsel zu bringen. Und entsprechend einer anderen Aussage: „Vertreibt die Götzendiener“. Dieses hat er, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf seinem Sterbebett angeordnet. Daher ist es einem Muslim nicht gestattet andere außer Muslime und Musliminnen (für Arbeit) anzuwerben. Was also andere betrifft, so ist es nicht erlaubt sie auf die Arabisch Halbinsel zu holen.
Zu dieser Arabischen Halbinsel, wie wir es bereits erwähnt haben, ist es nicht gestattet jemanden anderen zu bringen, außer einen Muslim. Dieses, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, die Ausweisung der Götzendienern, der Juden und Christen von ihr anbefohlen hat, sowie dass auf ihr nur eine Religion bestehen bleibt, da sie die Wiege des Islams ist, und da die Muslime, nach Allah, ihre Hoffnungen an sie binden und ihrem Beispiel folgen. Falls nun Nichtmuslime auf die Arabische Halbinsel gebracht werden, so öffnet dies die Tür, dass auch andere (Arbeitgeber) Nichtmuslime holen und sich mit ihnen vermischen, was allen einen großen Schaden bringen würde.
Im Bezug darauf, dass man ihnen Essen anbietet:

Es ist nicht erlaubt ihnen Essen anzubieten. Wenn sie Nichtmuslime sind und während der Tage des Ramadan Essen angeboten haben möchten, so darf man ihnen in dieser Angelegenheit nicht helfen. Auch wenn sie Nichtmuslime (Kuffar) sind, so würde ihr Fasten nicht gültig sein, selbst wenn sie fasten würden. Trotzdem sind sie mit den Zweigen der islamischen Gesetzgebung (Schari'ah) angesprochen. Und wenn dem so ist, so ist es nicht erlaubt ihnen bei etwas zu helfen, was der islamischen Gesetzgebung widerspricht. Vielmehr sollen in der Hoffnung, dass sie den Islam annehmen, beraten und angewiesen werden. So sollen sie zum Islam gerufen und zum Guten hingewiesen werden, auf dass sie Muslime werden und man den gleichen Lohn wie sie bekommt. „Wer jemanden zu etwas Gutem hinweist, so gebührt ihm ein Lohn gleich dem Lohn des Gutes Tuenden“; „Und dass durch dich ein Mann rechtgeleitet wird, ist besser für dich als rote Kamele (die beste Art von Kamelen).“ So sprach der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm.
Falls sie es verweigern, so sind sie selbst diejenigen, welche ihr Essen für sich vorbereiten sollen. Sie sind diejenigen, welche sich um ihre Bedürfnisse diesbezüglich selbst kümmern müssen, auf dass sie durch diese Sache beeinflusst werden und den Islam annehmen. Doch falls sie dies nicht machen, so sollen ihre Verträge aufgehoben werden, und Allah wird sie durch jemand besseren ersetzen. Niemals darf er (dieser Landbesitzer) ihnen in dieser Sache Hilfe leisten. Auf keinen Fall darf er ihnen helfen Essen und Trinken während des Ramadan zu besorgen, seien sie Nichtmuslime oder große Sünder (Fussaaq) unter den Muslimen, welche nicht fasten. Er darf ihnen nicht helfen während des Ramadan essen und zu trinken, oder ihnen helfen etwas zu tun, was Allah verboten hat. Sie können ihren Möglichkeiten entsprechend sich selbst versorgen und das kaufen, wonach sie bedürfen. Ende des Zitat
Schaikh 'Abdul-Aziz ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein.

Quelle: [Fataawa Nur ala al-Darb 1/466-568]