Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Er leidet an einer Hautkrankheit, darf er die Trockenwaschung vollziehen?

Frage

Ich leide an einer Hautkrankheit (Ekzem) und sie konnte noch nicht behandelt werden, sodass ich nur am Tag fünfmal die Gebetswaschung vollziehe. Ich habe es mit allen Mitteln probiert, aber ohne Erfolg. Was soll ich machen, wenn die Gebetswaschung einen sehr schlimmen Hautausschlag verursacht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqara:286]

Abu Huraira berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ich euch etwas verbiete, dann haltet euch dessen fern, und wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.“ Überliefert bei Al-Bukhary (6858) und Muslim (1337).

Trotz Allahs -erhaben ist Er- klar und deutlichen Befehl über die Pflicht die Gebetswaschung mit Wasser zu vollziehen, hat Er -erhaben ist Er- den Kranken von dieser Pflicht ausgenommen und ihm die Trockenwaschung als Ausweg geschaffen.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt, dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.“ [An-Nisa:43]

Schaikh Muhammad As-Salih Al-'Uthaimin sagte: „Er (der Autor) sagte: ‚… oder er befürchtet durch die Nutzung oder das Gesuch einen Schaden am Körper.‘

Wenn der Körper durch die Nutzung von Wasser Schaden erleidet, ist man krank. Dadurch gehört man zu jenen in Allahs -erhaben ist Er- Aussage: ‚Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise.‘ [Al-Maida:6]

Genauso verhält es sich, wenn sich an den Körperteilen, an denen die Gebetswaschung vollzogen wird, Wunden befinden, oder am gesamten Körper, wenn die Ganzkörperwaschung vollzogen wird, und man befürchtet am Körper Schaden zu erleiden, darf man die Trockenwaschung vollziehen.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti' (1/378, 379)“.

Wenn er jedoch dazu in der Lage ist das Wasser auf seiner Haut zu gießen, ohne dass dies seine Haut beeinflusst, dann muss er es tun. Es ist nämlich nicht vorausgesetzt, dass die Körperteile mit dem Wasser gerieben werden müssen oder dass man bei der Waschung übertreiben soll.

Schaikh Muhammad As-Salih Al-'Uthaimin sagte: „Er sollte ebenso nicht bei der Inhalation des Wassers übertreiben, wenn man in den Nasennebenhöhlen Schwellungen hat, denn das Wasser könnte sich dann in diesen Schwellungen festsetzen und verschimmeln, wodurch ein übler Gestank entstehen kann und man krank wird oder andere Schäden erleiden könnte. Diesem wird gesagt, dass es genügt, wenn er nur so weit inhaliert, dass das Wasser in die Nasenlöcher gelangt.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti' (1/210)“.

Er sagte auch: „Wenn jemand Probleme in den Nasennebenhöhlen hat, könnte sich das Wasser in den Nebenhöhlen stauen und weh tun, wenn man mit der Inhalation übertreibt. Das Wasser könnte aber auch schlecht werden, was zu Vereiterung etc. führen kann. In diesem Fall sagen wir dir, dass du damit nicht übertreiben sollst, um dich selbst vor Schäden zu schützen.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti' (1/172)“.

Wenn die Gebetswaschung deiner Haut schadet oder die Heilung verzögert, musst du die Trockenwaschung vollziehen und daran besteht kein Problem

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A