Alles Lob gebührt Allah..
Zur Erleichterung Allahs, die Er seinen Dienern zukommen lässt, gehört, dass Er das Fasten nur denen vorschreibt, die es (körperlich) ertragen, und das Fastenbrechen denen gestattet, die, aufgrund eines islamisch-legitimen Entschuldigungsgrundes, nicht in der Lage sind zu fasten.
Die islamisch-legitimen Entschuldigungsgründe für das Fasten sind folgende:
Erstens: „Die Krankheit“
Die Krankheit ist alles, was den Menschen aus dem Rahmen der Gesundheit, durch einen Mangel/einer Krankheit, herausholt.
Ibn Qudama sagte:
„Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass es dem Kranken im Allgemeinen gestattet ist das Fasten zu brechen. Dies basiert auf die Aussage Allahs -erhaben sei Er-: „Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqara:185]
Und Salama Ibn Al-Akwa' -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete: „Als dieser Vers herabgesandt wurde: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt“, [Al-Baqara:184] haben diejenigen, die das Fasten brechen wollten, es gebrochen und den Ersatz entrichtet, bis der Vers, der danach kommt, herabkam: „Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“, [Al-Baqara:185] und dies abrogiert/abgeschafft hat.“
Demnach ist es dem Kranken, der befürchtet, dass durch das Fasten seine Krankheit zunimmt, die Heilung verzögert wird oder ein Körperteil abstirbt, gestattet das Fasten zu brechen. Dies ist für ihn sogar eine Sunnah und es ist verpönt, dass er fastet, denn dies kann zu seinem Verderben führen. Somit muss man damit vorsichtig sein. Und eine schwere Krankheit erlaubt es dem Kranken das Fasten zu brechen. Was den Gesunden angeht, wenn er befürchtet, dass es ihm schwer fallen, oder er erschöpft sein wird, dann ist es ihm nicht gestattet das Fasten zu brechen, wenn er durch das Fasten bloß schwer erschöpft sein wird.“
Zweitens: „Die Reise“
Für das Reisen, das einem erlaubt das Fasten zu brechen, ist folgendes bedingt:
a) Dass die Reise so lang ist, dass man darin das Gebet kürzt.
b) Dass der Reisende nicht beschließt, während seiner Reise, sich niederzulassen.
c) Dass die (Absicht der) Reise keine Sünde beinhaltet. Vielmehr soll sie, gemäß der Mehrheit, ein legitimes Ziel beinhalten. Dies, weil das Fastenbrechen eine Erleichterung ist und sie keinem, der durch die Reise sündigt, zusteht, so dass die Reise auf einer Sünde basiert, so wie wenn man verreist um Straßenraub zu begehen, beispielsweise.
Wann hört die Erleichterung in der Reise auf?
Die Erleichterung in der Reise verfällt durch zwei Dinge, mit Übereinstimmung (der Gelehrten):
1. Wenn der Reisende in sein Land/seine Stadt zurückkehrt und seine Heimat betritt, welche der Ort seiner Niederlassung ist.
2. Wenn der Reisende eine vollständige Niederlassung beabsichtigt, oder beabsichtigt sich eine Zeit lang an einem Ort niederzulassen, und der Ort geeignet für eine Niederlassung ist. Dadurch wird er zu einem Ansässigen und muss das Gebet vollständig verrichten und im Ramadan fasten und er darf es nicht brechen, da das Urteil der Reise (dementsprechend) aufhört.
Drittens: „die Schwangerschaft und das Stillen“
Die Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass die Schwangere und Stillende ihr Fasten im Ramadan brechen dürfen, unter der Bedingung, dass sie um sich oder ihrem Kind befürchten, dass sie krank oder kränker werden, oder Schaden oder Verderben erleiden. Der Beweie, dass es ihnen erlaubt ist das Fasten zu brechen, ist: „Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqara:185]
Und gemeint ist nicht die Form der Krankheit oder die Krankheit selbst, denn der Kranke, dem das Fasten keinen Schaden zufügt, darf nicht das Fasten brechen. Somit ist die Erwähnung der Krankheit eine Umschreibung für eine Sache, mit der das Fasten einem Schaden zufügt, und dies ist die Bedeutung der Krankheit, welche in diesem Fall vorzufinden ist. Somit treten diese beiden Dinge (die Schwangerschaft und das Stillen) in die Erlaubnis das Fasten zu brechen mit ein.
Zu den Beweisen für die Erlaubnis dafür das Fasten zu brechen gehört der Hadith von Anas Ibn Malik Al-Ka'bi -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, Allah befreit den Reisenden von der Last des Fastens und der Hälfte des Gebets, und die Schwangere oder Stillende vom Fasten.“ Und in einem Wortlaut einiger heißt es: „ … und die Schwangere und Stillende …“
Viertens: „das hohe Alter und die Altersschwäche“
Das hohe Alter und die Altersschwäche beinhalten den alten Greis, der keine Kraft hat oder auf dem Weg dahin ist und jeden Tag schwächer wird, bis er stirbt, den Kranken, auf dessen Heilung man keine Hoffnung hat, und die alte Frau.
Und der Beweis über die Erlaubnis, dass diese das Fasten brechen dürfen, ist Seine -erhaben sei Er- Aussage: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqara:196]
Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- sagte: „Der Vers ist nicht abrogiert/abgeschafft worden und bezieht sich auf den alten Greis und die alte Frau, die nicht in der Lage sind zu fasten und somit anstelle jeden Tages einen Armen speisen.“
Fünftens: „Wenn Hunger und Durst einen belasten“
Diejenigen, die von übermäßigem Hunger und intensivem Durst belastet werden, dürfen ihr Fasten brechen und so viel essen, dass der Bedarf gestillt ist, müssen sich (dann) den restlichen Tag über (von allen Dingen, die das Fasten brechen) enthalten und (diesen Tag anschließend) nachholen.
Zur Belastung des Hungers und Durstes haben sie (die Gelehrten) die Angst vor dem erwarteten oder sicheren Treffen mit dem Feind, wie wenn er sie umzingelt hat, beigefügt. Wenn der Kämpfer mit Gewissheit weiß oder die Annahme überwiegt, dass ein Kampf stattfinden wird, da er dem Feind gegenüber stehen wird, und befürchtet, dass er durch das Fasten im Kampf schwach sein wird, und kein Reisender ist, dann ist es ihm gestattet das Fasten vor dem Krieg zu brechen.
Sechstens: „der Zwang“
Zwang bedeutet, dass ein Mensch jemand anderen durch Bedrohung dazu bringt gegen seinen Willen etwas zu tun oder nicht zu tun.