Alles Lob gebührt Allah..
Der Allgemeinheit der Gelehrten nach wird das (verstorbene) Kind wird gewaschen und es wird für ihn das Totengebet verrichtet. Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Hierbei gibt es keinen Meinungsunterschied. Und Ibn Al-Mundhir überlieferte diesbezüglich einen Konsens, dass nämlich für das Kind das Totengebet verrichtet wird. Siehe Al-Mughni (3/458)
Und wenn für das Kind das Totengebet (Salatul-Janaza) verrichtet wird, so wird für ihn dabei kein Bittgebet gesprchen. Es wird also nicht gesagt: O Allah vergib ihm. Dies, weil ihm keine Sünden niedergeschreben wurden. Vielmehr werden für seine Eltern Bittgebete gesprochen, dass Allah ihnen vergibt und barmherzig ist. Dies wurde von Abu Dawud (3180) und At-Tirmidhi (1031) überliefert, und zwar über Al-Mughirah Ibn Schuʾbah, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Und das Kind, es wird für ihn das Totengebet verrichtet und für seine Eltern Bittgebete gesprochen, für Vergebung und Barmherzigkeit.“
Schaikh Al-Albani hat diesen Hadith in „Ahkamul-Janaizi“ (73) als authentisch (Sahih) eingestuft.
Und Allah weiß es am besten.
Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten allesamt.