Alles Lob gebührt Allah..
Es gibt keine Einwände dagegen, in Läden und Geschäften, die Erlaubtes verkaufen, wie Kleidung etc., als Wachmann (im Sicherheitsdienst) zu arbeiten. Es ist nicht erlaubt, an Orten zu arbeiten, an denen nur Verbotenes angeboten wird oder an denen überwiegend verbotene Dinge angeboten werden, wie im Falle zinsbasierter Banken, Kneipen (Bars), Spielotheken, Casinos etc., weil das Beihilfe zur Sünde und Ungehorsam (an Allah) darstellt.
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ (Al-Maidah 5:2)
In den „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima“ (14/481) lautet es: „Ist es dem Soldaten (sei er ins seiner Ausbildungszeit oder nicht) erlaubt Kirchen zu bewachen, Kneipen (Bars), Kinos oder Kasinos und Läden, die Alkohol (Berauschendes) verkaufen?“
Antwort: „Es ist nicht erlaubt im Wachdienst (Sicherheitsdienst) für Kirchen, Läden, die Alkohol (Berauschendes) verkaufen, Kinos etc. zu arbeiten, weil dies die Beihilfe zur Sünde darstellt, wo doch Allah -majestätisch und mächtig ist Er- die Beihilfe zur Sünde verboten hat, als Er sagte: ‚Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.‘“ (Al-Maidah 5:2)
(In Unterschrift: ˈAbdullah Ibn Ghudyan, ˈAbdur-Razzaq ˈAfifi, ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz)
[Ende des Zitats]
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (173073).
Wenn im Laden, in dessen Lager du als Wachmann arbeitest, das Erlaubte das nicht Erlaubte überwiegt, und du nicht direkt bei einer verbotenen Sache Beihilfe leistet, wie z. B. durch das Tragen oder die Kommissionierung (Aufzeichnung), so gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass du deine Arbeit fortsetztest, unter Berücksichtigung des Überwiegenden.
Außerdem stellt das Vorhandensein von verbotenen Sachen in Läden (Einkaufszentren) eine allgemeine Misere dar. Eine Regel in der Islamischen Jurisprudenz besagt: „Über die sekundäre Angelegenheit kann hinweggeschaut werden, wobei es bei der primären nicht der Fall ist.“
Zudem hast du erwähnt, dass du während deiner Arbeit die Gebete in ihrer Zeit verrichten und deinen Bart wachsen lassen kannst.
Und Allah weiß es am besten.