Alles Lob gebührt Allah..
Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte:
„Einer Person ist es erlaubt einem Nichtmuslim (Kafir) etwas vom Fleisch des 'Id-Opfertieres als Spende zu geben, unter der Voraussetzung, dass dieser Nichtmuslim (Kafir) nicht zu denjenigen gehört, welche die Muslime töten. Falls er zu denjenigen gehört, welche die Muslime töten, so wird ihm nichts gegeben. Dies aufgrund Seiner, erhaben sei Er, Aussage:
„Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter.“
[Al-Mumtahana 60:8-9]
[Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.