Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Islamische Anweisungen für die Besucher der Stadt des Propheten

Frage

Ich kenne eine Gruppe von Brüdern, die bald die Prophetenmoschee besuchen werden, nachdem sie dieses Jahr die Hajj vollziehen werden. Sie bitten Euch um Ratschläge und Anweisungen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

O ihr, die in der Stadt des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, eintreffen werdet! Ihr erreicht den schönsten Ort und erbeutet den besten Gewinn. Möge euer Verweilen in Taiba (Einer der Namen von Medina) schön sein, und möge Allah eure guten Taten annehmen und euch zu euren größten Hoffnungen gelangen lassen. Seid willkommen im Land der Auswanderung (Hijra) und der Sieges (Nusra), die Stadt des Auserwählten, des Auserkorenen, das Auswanderungsziel der rechtschaffenen Prophetengefährten und das Zuhause der Ansar (Helfer)!

Hier sind kleine Anweisungen für denjenigen, der die Moschee des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, besuchen will:

1. O jene, die nach Medina kommen! Ihr seid in einer Stadt, die nach Mekka der beste und edelste Ort ist. So erkennet ihr Recht und ihre Stellung, bewahrt ihre Heiligkeit und benehmt euch in ihr auf schönste Weise. Wisset, dass Allah jenem die schlimmste Strafe androht, der in ihr etwas Neues erfindet.

Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet sagte:

„Medina ist ein Haram (heiliger Ort)! Wer in ihr etwas erfindet, oder einem Erneuerer Zuflucht gewährt, auf den lastet der Fluch Allahs, der Engel und der gesamten Menschheit. Allah wird von ihm am Tag der Auferstehung weder eine obligatorische noch eine freiwillige Tat annehmen.“

Überliefert von Al-Bukhari (1867) und Muslim (1370), von dem auch der Wortlaut stammt.

Wer also in ihr eine Sünde begeht, oder demjenigen Zuflucht gewährt, der eine begeht, ihn zu sich nimmt und ihn beschützt, der setzt sich selbst der erniedrigenden Strafe und dem Zorn des Gottes der Welten aus.

Und zu den gewaltigsten üblen Verursachungen gehört, dass man ihre Reinheit trübt, indem man Erneuerungen und Erfindungen in ihr (öffentlich) zeigt, sie mit Aberglaube und Flunkerei trübt, ihre reine Erde mit dem Verbreiten von erfundenen Texten und Büchern, die den Schirk beinhalten und alles, was der islamischen Gesetzgebung, von Arten der verwerflichen und verbotenen Dinge widerspricht, verbreitet. Und der Erneuerer und jener, der ihm Schutz bietet begehen gleichermaßen die Sünde.

2. Der Besuch der Prophetenmoschee ist eine Sunnah und keine Pflicht. Sie hat weder eine Verbindung zur Hajj, noch vervollständigt man sie damit. Und alles, was an Ahadith über die Bestätigung ihrer Verbindung oder der Verbindung des Besuchs des Grabes des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, mit der Hajj, überliefert wurde, sind erfundene und erlogene Ahadith. Und wer eine Reise nach Medina antritt, um die Moschee zu besuchen und in ihr zu beten, so ist seine Absicht rechtschaffen und seine Bemühung ist dankenswert. Und wer mit seiner Reise nur beabsichtigt das Grab zu besuchen und vom Toten Hilfe zu ersuchen, so ist seine Absicht verboten und seine Tat wird missbilligt. Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Keine Reise soll angetreten werden, außer zu drei Moscheen: der Haram-Moschee, meiner Moschee und der Al-Aqsa Moschee.“

Überliefert von Al-Bukhari (1189) und Muslim (1397)

Und Jabir, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Der beste Ort, zu dem man verreist ist meine Moschee und das freie Haus (Al-Bait Al-‘Atiq).“

Überliefert von Ahmad (350/3) und Al-Albaani stufte dies in „As-Silsila As-Sahiha“ (1648) als authentisch ein.

3. Das Gebet in der Moschee in Medina vervielfacht den Lohn, egal ob es ein obligatorisches oder freiwilliges Gebet ist, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ein Gebet in dieser meiner Moschee ist besser als tausend Gebete woanders, außer die Haram Moschee.“

Überliefert von Al-Bukhari (1190) und Muslim (1394).

Nur das freiwillige Gebet zu Hause ist besser als das Gebet in der Moschee, auch wenn der Lohn vervielfacht wird, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Gewiss, das beste Gebet ist das, welches zu Hause verrichtet wird, außer das vorgeschriebene Gebete.“

Überliefert von Al-Bukhari (731) und Muslim (781).

4. Geehrter Gast dieser verehrten Moschee! Wisse, dass es nicht erlaubt ist Segen bei irgendwelchen Teilen der Prophetenmoschee zu suchen, wie Säulen, Wände, Tore, Maharib (mehrz. von Mihrab) oder der Minbar, indem man sich an sie schmiegt/reibt oder küsst. Genauso ist es verboten Segen beim Prophetenzimmer zu ersuchen, indem man es empfängt, küsst oder seine Kleidung daran reibt. Auch ist es verboten den Tawaaf um sie herum zu vollziehen. Wer etwas von diesen Dingen tut, der ist verpflichtet dies zu bereuen und dies nicht zu wiederholen.

5. Jenem, der die Prophetenmoschee besucht, ist vorgeschrieben zwei Gebetseinheiten im edlen (Paradies)Garten (Ar-Raudah Asch-Scharifah) zu beten, oder so viel wie man an freiwilligen Gebeten beten will, da der Vorzug diesbezüglich überliefert wurde. Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Zwischen meinem Haus und meiner Minbar befindet sich ein Garten von den Gärten des Paradieses. Und meine Minbar ist auf meinem Becken/Haud.“

Überliefert von Al-Bukhari (1196) und Muslim (1391).

Yazid ibn Abi ‘Ubaid berichtete: „Ich kam zu Salama ibn Al-Akwa‘ und er betete bei der Säule, die bei dem Mushaf – gemeint ist der edle (Paradies)Garten – ist. Ich Fragte: „O Abu Muslim, ich sehe dich, wie du danach strebst bei dieser Säule zu beten.“ Er sagte: „Ich sah den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, danach zu streben dort zu beten.“

Überliefert von Al-Bukhari (502) und Muslim (509).

Die Bestrebung danach im (Paradies)Garten zu beten, gestattet nicht, dass man die Leute angreift, die Schwachen wegstoßt oder über die Nacken anderer läuft.

6. Derjenige, der Medina besucht und derjenige, der in Medina wohnt, sollen beide zur Qubaa` Moschee kommen, um dort zu beten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, dies machte und weil man dadurch den Lohn einer ‘Umra erhält. Sahl ibn Hunaif berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wer hinausgeht bis er diese Moschee (gemeint ist die Qubaa` Moschee) erreicht und in ihr betet, so ist dies wie eine ‘Umra gleichzusetzen.“

Überliefert von Ahmad (487/3), An-Nasaa`i (699) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Targhib“ (1180, 1181) als authentisch ein.

Bei Ibn Maaja steht: „Wer sich in seinem Zuhause reinigt, dann zur Qubaa` Moschee kommt und hierauf ein Gebet in ihr betet, so erhält er den Lohn einer ‘Umra.“

Überliefert von Ibn Maaja (1412).

In den zwei Sahih-Werken wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs es pflegte jeden Samstag zur Qubaa` Moschee, entweder zu Fuß oder reitend, zu kommen, dann betete er dort zwei Gebetseinheiten.

Dies überlieferten Al-Bukhari (1191) und Muslim (1399).

7. O geehrter Besucher! Es ist nicht vorgeschrieben irgendeine der Moscheen in der Stadt des Propheten zu besuchen, bis auf diese zwei Moscheen: die Prophetenmoschee und die Qubaa` Moschee. Außerdem soll weder der Besucher noch ein anderer irgendeinen speziellen Ort aufsuchen, in dem er durch sein Aufsuchen auf gutes hofft, oder dort den Gottesdienst vollziehen will. Es wurde kein Beweis, weder aus dem Koran noch aus der Sunnah oder aus den Handlungen der Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überliefert diese Orte zu besuchen.

Man soll auch nicht die Orte und Moscheen aufsuchen, in denen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, oder jemand anderes von den edlen Prophetengefährten gebetet haben, um dort zu beten, Bittgebete zu sprechen usw., obwohl er (der Prophet) es weder befohlen hat diese Orte aufzusuchen noch dazu anspornte sie zu besuchen. Al-Ma’rur ibn Suwaid, möge Allah, erhaben sei Er, ihm barmherzig sein, berichtete: „Wir gingen mit ‘Umar ibn Al-Khattab hinaus und an einigen Wegen entgegnete uns eine Moschee. Die Menschen kamen und beteten dort. ‘Umar fragte: „Was ist mit denen?“ Daraufhin antworteten sie: „Dies ist eine Moschee, in der der Gesandte Allahs betete.“ ‘Umar sagte dann: „O ihr Menschen, jene die vor euch waren sind zugrunde gegangen, weil sie solcherlei Dingen folgten, so dass sie diese Orte zu Gebetsstätten machten. Wem sich also dort das Gebet darbietet, so soll er beten, und wenn nicht, dann soll er weitergehen.“

Überliefert von Ibn Abi Schaiba in „Al-Musannaf“ (7550).

Und als ‘Umar ibn Al-Khattab mitbekam, dass die Leute zum Baum kamen, unter welchem dem Propheten der Treueid geleistet wurde, befahl er diesen zu fällen.

Dies überlieferte auch ibn Abi Schaiba in „Al-Musannaf“ (7545).

8. Unter den Besuchern der Prophetenmoschee sollen die Männer das Grab des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und seiner beiden Gefährten, Abu Bakr und ‘Umar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, besuchen, um sie mit dem Friedensgruß (Salam) zu grüßen und für sie Bittgebete zu sprechen. Was die Frauen betrifft, so ist es ihnen nicht gestattet Gräber zu besuchen, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten, da Abu Dawud (3236), At-Tirmidhi (320) und Ibn Maaja (1575) überlieferten, dass Ibn ‘Abbas berichtete, dass der Prophet die Frauen verfluchte, die die Gräber besuchten.

Dies stufte Al-Albaani in „Islaah Al-Masaajid“ als authentisch ein.

Außerdem überlieferte At-Tirmidhi (1056) von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs die Frauen verfluchte, die Gräber besuchten (im Arabischen anderer Wortlaut). At-Tirmidhi sagte: „Hasan Sahih.“ (gut und authentisch). Dies überlieferten auch Ahmad (337/2), Ibn Maaja (1574) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (843) und „Mischkat Al-Masabih“ (1770) als authentisch ein.

Die Beschreibung des Besuchs erfolgt, indem der Besucher das edle Grab besucht, sich in dessen Richtung wendet und sagt: „As-Salamu ‘Alaika ya Rasul Allah.“ (Bedeutet: Der Friede sei auf dir, o Gesandter Allahs!) Dann schreitet er eine Armlänge nach rechts und begrüßt Abu Bakr, indem er sagt: „As-Salamu ‘Alaika ya Aba Bakr.“ (Bedeutet: Der Friede sei auf dir, o Aba Bakr!) Dann schreitet nochmal eine Armlänge nach rechts, um ‘Umar ibn Al-Khattab zu begrüßen, und sagt: „As-Salamu ‘Alaika ya ‘Umar.“ (Bedeutet: Der Friede sei auf dir, o ‘Umar!).

9. Die Männer sollen auch die Angehörigen von Baqi‘ Al-Gharqad und die Märtyrer von Uhud besuchen, um sie mit dem Friedensgruß (Salam) zu grüßen und für sie Bittgebete zu sprechen. Buraida, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, es pflegte sie zu lehren, wenn sie zu den Grabstätten hinausgingen, dass sie sagen sollen: „As-Salamu ‘Alaikum Ahlad-Diyaari minal Mu`miniina wal Muslimiin, wa innaa in shaa` Allahu bikum Lahiqun. Nas`alu Allaha lanaa wa lakum Al-‘Aafiya.“ (Bedeutet: Der Friede sei auf euch, o Bewohner dieser Behausungen, unter den Gläubigen und Muslimen. Wir werden uns, so Allah will, euch anschließen. Wir bitten Allah für uns und euch um Erlösung.)

10. Die Gräber zu besuchen wurde aus zwei Intentionen vorgeschrieben:

Erstens: Damit der Besucher nachdenkt und sich besinnt.

Zweitens: Damit man für den Besuchten Bittgebete spricht und für ihn um Barmherzigkeit und Vergebung bittet.

Damit der Besuch der Gräber gestattet wird, darf man keine unzüchtigen/falschen Worte sprechen, schlimmer als dies ist Schirk oder Kufr zu sprechen. Buraida berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ich pflegte euch zu verbieten die Gräber zu besuchen. Wer sie also besuchen will, der soll es tun, doch spricht keine unzüchtigen/falschen Wörter!“

Überliefert von An-Nasaa`i (2033) und Al-Albaani stufte dies in „As-Silsila As-Sahiha“ (886) als authentisch ein.

Muslim überlieferte diesen Hadith auch in Nr. 977, aber ohne den Wortlaut: „ … doch spricht keine unzüchtigen/falschen Wörter!“

Somit ist es nicht gestattet um diese Gräber oder um etwas Anderes den Tawaaf zu vollziehen, zu ihnen oder dazwischen zu beten, oder gottesdienstliche Handlungen bei ihnen zu vollziehen, indem man den Koran liest, Bittgebete spricht usw. Da dies zu den Mitteln gehört dem Herrn der Königreiche und Himmelssphären etwas bei zugesellen. Es ist auch nicht gestattet diese als Gebetsstätten zu nehmen, auch wenn auf ihnen keine Moscheen gebaut werden. ‘Aischa und ‘Abdullah ibn ‘Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagten: „Als sich der Tod dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, näherte, begann er ein Gewand auf sein Gesicht zu werfen. Als es in erdrückte/heiß wurde entfernte er es von seinem Gesicht und sagte: „Der Fluch Allahs sei auf die Juden und Christen, sie nahmen die Gräber ihrer Propheten als Gebetsstätten!“ Er warnte vor dem, was sie taten.“

Überliefert von Al-Bukhari (436) und Muslim (529).

Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Gewiss, zu den üblen Menschen gehören jene, die von der Stunde erfasst werden, während sie leben, und jene die Grabstätten als Gebetsstätten nehmen.“

Überliefert von Ahmad (405/1). Der Ursprung davon steht in Al-Bukhari als Mu’allaq, im Buch der Fitan, Kapitel: Das Erscheinen der Fitan (7067).

Bei Muslim: Buch der Fitan, Kapitel: die Nähe der Stunde (2949), aber ohne die Erwähnung, dass die Grabstätten als Gebetsstätten genommen werden.

Abu Marthad Al-Ghanawi, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass er den Gesandten Allahs sagen hörte: „Sitzt nicht auf Gräbern und betet nicht zu ihnen!“ Überliefert von Muslim (972).

Abu Sa’id Al-Khudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die gesamte Erde ist eine Gebetsstätte, bis auf den Friedhof und das Bad.“

Überliefert von Ahmad (83/3), At-Tirmidhi (317) und Al-Albaani stufte dies in „Irwaa` Al-Ghalil“ (320/1) als authentisch ein.

Und Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, verbot, dass man zwischen den Gräbern betet.

Dies überlieferte Ibn Hibban (1698). Al-Haithami sagte darüber in „Majma‘ Az-Zawaa`id“ (27/2): „Die Männer sind Männer des Authentischen.“

Es ist auch nicht gestattet sich auf Friedhöfen niederzuwerfen. Dies gehört vielmehr zur unislamischen Götzendienerei, geistigen Abweichung und rationalen Rückständigkeit. Derjenige, der diese Gräber etc. besucht, darf bei ihnen keinen Segen ersuchen, indem er sie berührt, sie küsst, einen Körperteil an sie heftet, um Heilung bittet, indem er sich auf ihrer Erde wälzt, oder etwas davon nimmt, um sich damit zu waschen. Es ist ihnen auch nicht gestattet Haare, etwas vom Körper oder Tücher dort zu begraben, sein Bild darauf zu legen oder etwas anderes, wodurch man durch die Erde den Segen ersucht. Es ist nicht erlaubt Bargeld oder Essen, wie Körner, auf sie zu werfen. Und wer etwas davon macht, der muss es bereuen und darf dies nicht wiederholen. Es ist nicht erlaubt die Gräber zu parfümieren, oder bei Allah auf dessen Insassen zu schwören. Es ist nicht erlaubt Allah durch sie, durch ihre Stellung oder durch ihr Recht (um etwas) zu bitten. Dies gehört vielmehr zu einer verbotenen Vermittlersuche, die zu den Mitteln der Götzendiener gehört. Es ist nicht erlaubt die Gräber anzuheben oder etwas darauf zu bauen, da dies ein Mittel ist diese zu verehren oder dadurch in Versuchung zu geraten. Es ist nicht erlaubt Essen, Parfüm etc. an jemanden zu verkaufen, von dem man weiß, dass er diese Dinge für diese gewaltigen Zuwiderhandlungen benutzt.

Die Toten um Hilfe oder um Unterstützung zu bitten, sie anzurufen und zu bitten, um die Armut zu stoppen und die Sehnsucht zu lindern, Nutzen zu bringen und schwere Zeiten abzuwehren, ist großer Götzendienst (Schirk Akbar), der einen aus der Religion des Islam rauswirft und ihn zu einem Götzenanbeter macht. Denn nur Allah allein, Der keinen Partner hat, der Mächtige in Seiner Erhabenheit, löst die Sorgen und entfernt den Kummer:

„Dies ist doch Allah, euer Herr; Ihm gehört die Herrschaft. Diejenigen aber, die ihr anstatt Seiner anruft, verfügen nicht einmal über das Häutchen eines Dattelkerns. Wenn ihr sie anruft, hören sie euer Bittgebet nicht, und wenn sie (es) auch hörten, würden sie euch doch nicht erhören. Und am Tag der Auferstehung verleugnen sie, dass ihr (sie Allah) beigesellt habt. Keiner kann dir kundtun wie Einer, der Kenntnis von allem hat.“ [Fatir:13, 14]

Er, der Mächtige in Seiner Erhabenheit, sagte auch: „Sag: Ruft diejenigen an, die ihr außer Ihm angebt; sie vermögen doch von euch das Unheil weder hinweg zunehmen noch abzuwenden. Diejenigen, die sie anrufen, trachten nach einem Mittel zu ihrem Herrn (und wetteifern), wer von ihnen (Ihm) am nächsten sei, und hoffen auf Seine Barmherzigkeit und fürchten Seine Strafe. Gewiss, die Strafe deines Herrn ist furchtbar.“ [Al-Israa`:56, 57]

Quelle: Asch-Schaikh Salaah Al-Budair – Imam und Prediger der Prophetenmoschee