Alles Lob gebührt Allah..
Wenn sie den in der Überlieferung erwähnten Lohn erlangen möchte, so muss sie erst das Fasten des Ramadan vervollständigen und dann die sechs Tage vom Schawwal fasten, damit sie von der Überlieferung umfasst wird und den erwähnten Lohn erlangt. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer den Ramadan fastet und ihm dann die sechs Tage vom Schawwal folgen lässt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hat.“ Überliefert von Muslim (1984).
Seitens des Erlaubtseins ist es ihr gestattet, das Nachfasten versäumter Tage vom Ramadan hinauszuschieben, wenn sie diese vor dem Eintreffen des nächsten Ramadan nachholen kann.
Und Allah weiß es am besten.