Alles Lob gebührt Allah..
Es spricht nichts dagegen im Ramadan tagsüber Haaröl (in die Haare zu schmieren) zu verwenden, und dies hat keine Auswirkungen auf das Fasten.
Schaykh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt (15/259): „Was iat das Urteil über die Verwendung von Kuhl (Kajal in pulverisierter Form) und anderer Kosmetik zur Verschönerung seitens der Frau während der Tage (tagsüber) im Ramadan? Bricht dies das Fasten oder nicht?“
Er erwiderte: „Kuhl bricht nicht das Fasten, weder für Männer noch für Frauen, und dies nach der korrekteren der zwei Ansichten der Gelehrten. Seiner Verwendung nachtsüber ist jedoch besser für den Fastenden. Genauso ist es mit anderen Dingen, die der Pflege und Verschönerung des Gesichts dienen, wie Seife oder Cremes, die äußerlich aufgetragen werden, auch Henna, Make-Up etc. Es spricht nichts dagegen, dies zu verwenden, doch sollte Make-Up nicht verwendet werden, wenn es schädlich für die Haut (das Gesicht) sein sollte.“
Und Schaykh Ibn Uthaimin sagte in „Fatawa As-Siyam“ (228): „(Die Verwendung von) Fett (Cremes) in all seinen Arten, sei die im Gesicht, dem Rücken oder sonst wo, hat keine Auswirkungen auf den Fastenden und bricht sein fasten nicht.“ Ende des Zitats
Und das Ständige Komitee wurde gefragt: „Brechen Kuhl oder Cremes, wenn sie von der Frau verwendet werden, während des Ramadans (tagsüber) das Fasten oder nicht?“
Es erwiderte: „Wer während des Ramadans tagsüber Kuhl verwendet, während er am Fasten ist, so bricht dies sein fasten nicht. Genauso ist es mi demjenigen, der Öl in die Haare schmiert, während er im Ramadan fastet, dies bricht sein Fasten nicht.“ Ende des Zitats
Und Allah weiß es am besten.