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Als das Fasten für mich zur Pflicht wurde, habe ich den ersten Ramadan nicht gefastet, weil es mir nicht bewusst war und ich nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin. In der letzten Woche des Ramadans realisierte ich, dass ich zum Fasten verpflichtet bin, jedoch hatte ich zu der Zeit meine Periode. Nachdem ich wieder rein geworden bin, blieben noch vier Tage vom Ramadan übrig, die ich jedoch auch nicht gefastet habe, da ich krank war und erbrochen habe. Muss ich nun den ganzen Monat nachfasten oder eine Sühneleistung (Fidyah) erbringen? Ich kann mich leider nicht erinnern wie viel Tage genau ich nicht gefastet habe. Dazu kommt noch, dass ich im ersten Jahr, in dem das Fasten für mich zu Pflicht wurde, auch nicht gebetet habe, weil ich es damals einfach nicht wusste. Soll ich diese Gebete auch nachholen?
Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn jemand das Fasten unterlassen hat, weil er nicht wusste, dass er dazu verpflichtet ist, wie im Falle einer Frau, die ihre Pubertät erreicht hat, indem sie ihre Menstruation bekam, wobei sie noch jung ist und sie annahm, dass sie erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres erwachsen ist, so ist sie dazu verpflichtet das Fasten vom Ramadan nachzuholen. Dieses, da man aufgrund von Unwissen von der Verpflichtung nicht befreit ist.
Der Zweiten, die während ihrer Menstruation fastete, sagen wir: Du musst jene Tage, welche du während der Menstruation gefastet hast, nachholen, weil das Fasten während der Menstruation ungültig ist.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb“ von Al-ˈUthaimin (2/11)]
Was das Gebet anbelangt, so sollst du vermehrt freiwillige (Nawafil) Gebete verrichten, weil sie das Defizit an Pflichtgebeten ersetzen.
At-Tirmidhi (413) überlieferte von Abu Huraira, dass er sagte:
Und Allah weiß es am besten.