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Soll er in den letzten zehn Tagen alleine I'tikaf machen oder zu seiner Familie zurückkehren, um mit ihnen 'Ibadah zu machen.

28-06-2016

Frage 65956

Ich reise jeden Tag ungefähr 122 Kilometer zur Arbeit. Während des Ramadan bleibe ich jedoch in der Stadt, in welcher ich arbeite, und dieses von Montag bis Freitag. Während der Woche gehe ich nicht nach Hause, um meine Familie zu sehen. Ist es mir erlaubt während der Reise zu fasten, da es während dieser Tage keine schwere Reise ist? Ist mein Fasten gültig? Und wenn ich mir die letzten zehn Tage von Ramadan Urlaub nehme, soll ich dann in der selben Stadt den I'tikaf vollziehen oder zu meiner Familie zurückkehren, mit welcher ich ohnehin nicht so viel Zeit verbringe? Und ebenfalls auch um meiner Ehefrau im Haushalt zu helfen, weil sie so ermüdet ist und es nicht schafft viele gottesdienliche Handlungen ('Ibada) zu verrichten. Ist für mich der I'tikaf besser oder die Verbringung der Zeit mit meiner Familie und die gemeinsame Verrichtung gottesdienlicher Taten ('Ibadah)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..




Erstens:
Dem Reisenden ist es erlaubt, dass er im Ramadan sein Fasten bricht. Dieses aufgrund der Aussage Allahs, erhaben sei Er:

„Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) - Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen“

[Al-Baqara 2:185]
Dabei gibt es keinen Unterschied ob die Reise schwierig oder leicht ist.
Ist es besser, dass er fastet oder nicht?

Die Antwort:
Das Fasten ist für ihn besser, außer dass er darin eine Erschwernis empfindet, denn dann wäre das Fastenbrechen vorzuziehen.
Eine detaillierte Erklärung hierzu findest du in der Antwort auf die Fragen Nr. (65629) und (20156)
Zweitens:
Das Bessere für dich ist es, O Bruder, dass du zu deiner Familie zurückkehrst und unter ihnen verweilst, um deiner Ehefrau im Haushalt Hilfe zu leisten und sie bei der Verrichtung gottesdienlicher Handlungen ('Ibadah) zu unterstützen und ihr zu helfen, die letzten zehn Tage, auszunutzen. Dein Verbleiben mit deiner Familie, um sie zu Gehorsamkeit und 'Ibadah zu motivieren, ist besser, als dass du alleine den I'tikaf vollziehst, in Abgeschiedenheit von ihnen, aufgrund deiner Entfernung. 'Aischa, möge Allah zufrieden mit ihr sein, berichtet, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in den letzten zehn Tagen: „Seine Familie aufweckte“ - sie nämlich aufweckte, damit sie Gehorsamkeit, gottesdienliche Handlungen ('Ibadah) verrichten, sowie das Gebet und Bittgebete. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat den I'tikaf nicht vollzogen, ohne dass er dabei seiner Familie nicht jemanden hinterlässt, der für sie sorgt und sie behütet.
Es ist authentisch überliefert worden, dass Safiya, möge Allah zufrieden mit ihr sein, ihn während seines I'tikaf besucht hat. Und ebenfalls ist es bestätigt, dass sie (seine Frauen) mit ihm den I'tikaf vollzogen haben. Der I'tikaf ist eine besondere (eingeschränkte) 'Ibadah, deren Nutzen andere nicht miteinbezieht. Dein Verweilen mit ihnen in I'badah und gutem Umgang gehört zu denjenigen Taten, deren Reichweite umfassend ist und anderen außer dir selbst einen Nutzen bringt, und du wirst nicht des Lohnes ihrer Gehorsamkeit beraubt werden.

Und du wirst dir auch nicht (dadurch) die 'Ibadah verwehren, wenn du mit der Familie bleibst. Wir raten dir daher an, dass du in diesen letzten zehn Tagen zu deiner Familie zurückkehrst, mit ihnen bleibst und sie zum Gehorsam und 'Ibadah ermunterst. Es ist möglich, dass wenn du siehst, dass deren Zustand sich aufrecht erhält, und sie sich mit gottesdienlichen Handlungen beschäftigen, dass du dann ein paar Nächte in der Moschee deines Viertels den I'tikaf vollziehst. So vereinst du zwischen verschiedenen Formen von 'Ibadah und erreichst damit etwas außerordentlich Gutes.
Wir bitten Allah, dass er dir zu dem verhilft, was er liebt, und womit er zufrieden ist, und dass er es von dir und deiner Familie annimmt.
Und Allah weiß es am besten.

Eheliches Zusammensein I'tikaf
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