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Der Zakah-Mindestbetrag für Kamele, Kühe und Schafe

12-12-2023

Frage 71267

Wie hoch ist der Mindestbetrag der Zakah für das Vieh?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Zum Vieh gehören Kamele, Kühe und Schafe. Die Zakah ist für andere Vieharten nicht verpflichtend, es sei denn sie werden aus geschäftlichen Gründen gehalten.

1. Der Mindestbetrag bei Kamelen beträgt 5, für die ein Schaf, nach Konsens der Gelehrten, entrichtet werden muss. Bei zehn Kamelen sind es dann zwei Schafe, bei 15 Kamelen sind es drei Schafe und bei 20 sind es vier Schafe. Bei 25 ist es dann eine „Bint-Makhad“ usw. Die überlieferten Mindestbeträge bei Kamelen, werden im kommenden Hadith noch erwähnt.

Wer also vier Kamele oder weniger besitzt, der muss keine Zakah entrichten, es sei denn er möchte dies.

Die Grundlage davon basiert auf den Hadith bei Al-Bukhary (1454), über Anas, dass Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- ihm einen Brief schrieb, als er ihn nach Bahrain entsandte. In diesem steht: „Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Dies ist die Pflicht der Spende, die der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- den Muslimen auferlegt hat und welche Allah Seinem Gesandten angeordnet hat. Wer von den Muslimen darum gebeten wird, der soll sie entrichten, und wer um mehr gebeten wird, der soll nichts entrichten: Für 24 Kamele, oder weniger Schafe, muss für alle fünf ein Schaf entrichtet werden. Wenn die Menge der Kamele jedoch zwischen 25 und 35 liegt, muss eine weibliche „Bint-Makhad“ (eine Kamelstute, die das erste Jahr vollendet hat) entrichtet werden. Wenn die Menge zwischen 36 und 45 liegt, muss eine weibliche „Bint-Labun“ (eine Kamelstute, die das zweite Jahre vollendet hat) entrichtet werden. Und wenn die Menge zwischen 46 und 60 liegt, dann wird ein „Hiqqa“ (eine Kamelstute, die das dritte Jahr vollendet hat) entrichtet. Wenn die Menge aber zwischen 61 und 75 liegt, dann eine „Jadha'a“ (eine Kamelstute, die das vierte Jahr vollendet hat). Und wenn die Menge zwischen 76 und 90 liegt, dann zwei „Bint-Labun“. Und wenn die Menge zwischen 91 und 120 liegt, dann müssen zwei weibliche „Hiqqa“ entrichtet werden. Und wenn es mehr als 120 Kamele sind, dann muss für alle 40 Kamele ein „Bint-Labun“ und für alle 50 ein „Hiqqa“ entrichtet werden. Und wer nur vier Kamele besitzt, so muss dafür keine Spende entrichtet werden, es sei denn, der Besitzer (der Kamele) es will es. Und wenn es fünf Kamele sind, dann ein Schaf […].“

2. Der Mindestbetrag bei Kühen beträgt 30, nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Für 30 Kühe muss eine „Tabi'” (ein einjähriges Rind) oder „Tabi'a” und für 40 eine „Musinna” (eine zweijähriges Rind) entrichtet werden.” Überliefert von At-Tirmidhi (622) und Ibn Majah (1804) und Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi” als authentisch ein.

3. Der Mindestbetrag bei Schafen beträgt, nach Konsens der Gelehrten, 40, für die dann ein einziges Schaf entrichtet werden muss. Dies, aufgrund des vorangegangen Hadiths von Anas, in dem steht: „Und bezüglich der Spende (Zakah) bei grasenden Schafe: Wenn es zwischen 40 und 120 Schafe sind, muss ein Schaf entrichtet werden. Und wenn es zwischen 120 und 200 sind, dann zwei Schafe. Und wenn es zwischen 200 und 300 sind, dann drei Schafe. Und wenn es über 300 sind, dann muss für alle 100 Schafe ein Schaf entrichtet werden. Und wenn es weniger als 40 grasende Schafe sind, dann muss für sie keine Spende (Zakah) entrichtet werden, es sei denn der Besitzer möchte es.“

Die Mehrheit der Rechtsgelehrten haben für die Verpflichtung der Zakah auf Vieh vorausgesetzt, dass sie grasend/weidend sein müssen. Was jedoch die betrifft, die gefüttert werden, so ist bei ihnen die Zakah nur verpflichtend, wenn mit ihnen Handel betrieben wird. Der Beweis für das Weiden ist die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Und bezüglich der Spende bei grasenden/weidenden Schafen.“ Siehe „Al-Mughni“ (2/230-243).

In „Fatawa Al-Lajna Ad-Daima“ (9/202) steht: “Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass es verpflichtend ist, die Zakah auf weidende Kamele, Rinder und Schafe zu entrichten, wenn sie den Mindestbetrag erreicht haben. Bei Kamelen beträgt dieser fünf, bei Rinder 30 und bei Schafen 40. Das weidende Vieh ist das, welches hinausgeht und Gras frisst, im Gegensatz zum gefütterten Vieh und jene, die Arbeiten verrichten müssen, wie das Tragen von Waren.

Sie waren sich jedoch darüber uneinig, ob es bei gefüttertem Vieh und Arbeitstieren ebenso verpflichtend sei. Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass für sie keine Zakah entrichtet werden muss, aufgrund der Überlieferung bei Ahmad, An-Nasai und Abu Dawud, über Bahz Ibn Hakim, der von seinem Vater, und dieser von seinem Großvater überlieferte, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: ‚Bei weidenden Kamelen, wird für alle 40 ein „Bint-Labun“ entrichtet …‘ Er hat die Pflicht beim Kamel auf das Weiden beschränkt, weshalb sie bei gefüttertem Vieh nicht entrichtet werden soll. Was Arbeitstiere angeht, so liegt dies am Hadith von 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem steht: ‚Für Arbeitstiere wird keine Spende entrichtet.“ Malik und eine Gruppe waren jedoch der Ansicht, dass auch bei gefüttertem Vieh und Arbeitstieren die Zakah entrichtet werden müsse.“

Und Allah weiß es am besten.

Bedingungen für die Pflicht der Zakat
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