Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Die Verwendung vom Siwak (Zahnputzhölzchen) und Zahnpasta seitens des Fastenden

Frage

Macht die Verwendung von Siwak oder Zahnpaste das Fasten ungültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dem Fastenden ist es erlaubt, den Miswak und Zahnpasta während des Fastens zu benutzen, solange nichts davon verschluckt wird. Die Verwendung vom Miswak ist sogar eine Sunnah beim Fasten und sonst auch.

Schaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was den Siwak anbelangt, so ist (seine Verwendung) erlaubt, ohne Meinungsunterschied. Jedoch gibt es einen Meinungsunterschied bezüglich des Verpönt-Sein (Karahiyya) seiner Verwendung, nachdem die Sonne den Zenit passiert hat. Es sind zwei berühmte Aussagen, beide über Ahmad überliefert. Es gibt jedoch keinen gültigen islamrechtlichen Beweis für das Verpönt-Sein, der die allgemeinen Texte (diesbezüglich) einschränken würde.“ Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/474).

Und das Ständige Komitee für Rechtsurteile wurde gefragt: „Kann der Fastende Parfüm auflegen? Und ist die Verwendung vom Miswak tagsüber erlaubt? Und darf die Frau Henna verwenden oder Öl in ihr Haar schmieren, um es zu kämmen?“

Es erwiderte: „Er kann Parfüm auf seine Kleidung oder auf seine Kopfbedeckung oder seinen Körper auftragen, solange er es nicht in seine Nase tut. Er kann auch tagsüber den Miskwak verwenden, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:

„Wäre es nicht eine Erschwernis für meine Ummah, hätte ihnen den Siwak für jedes Gebet angeordnet.“ (Muttafaqun alayh)

Dies umfasst das Dhuhr-Gebet (Mittagsgebet) und das Asr-Gebet) (Nachmittagsgebet) für den Fastenden und andere. Und wir kennen keinen Beleg, der dies verbieten würde.

Die Frau kann Henna verwenden oder Öl in ihre Haare schmieren, um sie zu kämmen, weil dies keine Auswirkungen auf das Fasten hat. Und genauso der Mann, er darf Heilsalben oder anderes auftragen, selbst wenn er am Fasten ist.“ Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnah Da-Daimah“ (10/328)

Und Schaykh Ibn Baz -möge Allah ich barmherzig sein- wurde gefragt: „Was ist das Urteil bezüglich Verwendung von Zahnpaste seitens des Fastenden?“

Er erwiderte: „Das Reinigen der Zähne mit Zahnpasta bricht nicht das Fasten, genauso wie der Siwak (Zahnputzhölzchen). Man muss jedoch darauf achten, dass nichts davon in den Rachen gelangt. Und falls dies doch geschehen sollte, unabsichtlich, so muss er das Fasten nicht nachholen.“ Zitat aus „Majmu Fatawa Asch-Schaykh Ibn Baz“ (15/260)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A