Alles Lob gebührt Allah..
Diese Frage wurde Schaikh Muhammad Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- vorgelegt, worauf er sagte:
„Die richtigere Aussage ist, dass durch die Bewusstlosigkeit im Komazustand, sei es durch eine Krankheit hervorgerufen oder etwas anderes, die Verpflichtung zum Gebet aufgehoben ist, und das Nachholen des Gebets nicht verpflichtend ist. Was das Fasten anbelangt, so ist die betroffene Person dazu verpflichtet die Tage nachzuholen, welche er während seines Komas nicht gefastet hat.
Der Unterschied zwischen dem Gebet und dem Fasten ist, dass das Gebet sich wiederholt, und wenn er die versäumten Gebete nicht nachholt, so wird er am nächsten Tag (sowieso) beten. Was das Fasten anbelangt, so wiederholt es sich nicht. Aus diesem Grund holt die menstruierende Frau das Fasten nach, jedoch nicht das Gebet.“
Und Allah weiß es am besten.