Alles Lob gebührt Allah..
Er hat nichts falsch gemacht und sein Fasten ist gültig, aufgrund der Aussage Allahs -gepriesen ist Er- am Ende der Surah Al-Baqarah: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen…“ (Al-Baqarah 2:286)
Und vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde authentisch überliefert, dass Allah -gepriesen ist Er- sagte: „bereits getan“.
Und aufgrund dessen, was von Abu Hurayrah -möge Allah zufrieden mit ihm sein- authentisch überliefert wurde, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer vergisst und isst oder trinkt während er am Fasten ist, so soll er sein Fasten vollenden, denn Allah hat ihn (nur) gespeist und getränkt.“ (Muttafaqun alayh)
Und das Gleiche gilt, wenn er aus Vergesslichkeit Beischlaf ausgeübt hat. Sein Fasten ist nach der authentischeren der zwei Ansichten dser Gelehrten, aufgrund des edlen Verses und der edlen Hadiths, sowie aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer im Ramadan aus Vergesslichkeit isst, so hat er es weder nachzuholen noch eine Sühneleistung zu leisten.“ Überliefert von Al-Hakim und von ihm als authentisch klassifiziert, und wurde von Schaykh Al-Albani in „Sahih Al-Jami“ (6070) als gut (hasan) eingestuft.
Und dieser Wortlaut umfasst den Beischlaf, sowie andere fastenbrechende Angelegenheiten, wenn der Fastende diese aus Vergesslichkeit begeht. Und dies gehört zur Barmherzigkeit Allahs, seiner Gnade und Güte., so gebühren Ihm das Lob und der Dank dafür.