Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Urteil über das Fasten des Diabetikers und wann ist es ihm erlaubt, das Fasten abzubrechen

Frage

Seit 14 Jahren leide ich an Diabetes Typ 2, was kein insulinabhängiger Diabetes ist. Ich nehme keine Medizin ein, jedoch achte ich auf meine Ernährung und treibe etwas Sport, damit der Zuckerspiegel auf der richtigen Stufe bleibt. Im letzten Ramadan habe ich an einigen Tagen gefastet, jedoch konnte ich es nicht fortführen, aufgrund des Zuckermangels. Jetzt fühle ich mich, und alles Lob gebührt Allah, besser, jedoch habe ich beim Fasten nur Kopfschmerzen. Muss ich fasten, trotz meiner Krankheit? Kann ich den Zuckerspiegel im Blut testen, während ich faste (da man etwas Blut aus dem Finger entnehmen muss)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dem Kranken ist es erlaubt das Fasten im Monat Ramadan abzubrechen, wenn das Fasten ihm schadet oder schwerfällt, oder wenn man tagsüber oral Medikamente einnehmen muss. Allah -gepriesen ist Er- sagte: „Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqarah:185]

Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, Allah liebt es, wenn man Seinen Erleichterungen nachkommt, so wie Er es hasst, wenn man den Dingen nachkommt, mit denen man Ihm zuwiderhandelt.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „So wie Er es liebt, wenn man Seinen Geboten nachkommt.“

Was das Entnehmen vom Blut aus der Vene zur Analyse etc. angeht, so ist die richtige Ansicht, dass dies das Fasten nicht bricht, wenn es aber viel wird, dann ist es besser, wenn man dies bis zur Nach hinaufschiebt. Wenn man es aber tut, dann ist es am sichersten, wenn man diesen Tag nachholt, da es dem Blutschröpfen ähnelt.“

Aus der Fatwa des Schaikhs Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-, aus dem Buch „Fatawa Islamiyah“ (Kp. 2, S. 139).

„Beim Kranken gibt es mehrere Fälle:

Erstens: Das Fasten hat keine Auswirkungen, wie bei einer kleinen Erkältung, Kopfschmerzen oder Zahnschmerzen etc.. Diesem ist es nicht erlaubt das Fasten abzubrechen, auch wenn einige Gelehrte sagen, dass es erlaubt sei, aufgrund des Verses: „Wer jedoch krank ist …“ Wir aber sagen, dass dieses Urteil auf einen Grund basiert, welcher, ist dass das Abbrechen des Fastens leichter für ihn ist. In dem Fall sagen wir ihm, dass das Fastenbrechen besser ist. Wenn die Krankheit aber keinerlei Auswirkungen hat, dann darf er das Fasten nicht abbrechen und muss fasten.

Zweitens: Das Fasten fällt ihm schwer, schadet ihm aber nicht. In dem Fall ist es verpönt zu fasten und eine Sunnah das Fasten abzubrechen.

Drittens: Das Fasten fällt ihm schwer und schadet ihm, wie jemand, der an einer chronischen Nierenkrankheit, Diabetes etc. leidet. Für diesen ist es verboten zu fasten. Dadurch erkennen wir den Fehler von manchen, die sich bemühen, und Kranken, denen das Fasten schwerfällt und es für sie sogar schädlich sein kann, sie sich aber trotzdem weigern das Fasten abzubrechen. Wir sagen, dass diese einen Fehler begehen, da sie die Großzügigkeit Allahs -der Mächtige und Gewaltige- nicht entgegennehmen, nicht Seinen Erleichterungen nachkommen und sich selbst schädigen. Doch Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Und tötet euch nicht selbst.“ [An-Nisa:29]“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“, von Schaikh Ibn 'Uthaimin (Kp. 6, S. 352-354).

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid