Wer das Haus (die Kaʿbah) umschreitet, während er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Janabah) befindet, dessen Ṭawaf ist nach der Mehrheit der Gelehrten ungültig.
In Al-Mawsuʿah Al-Fiqhiyyah (16/52) heißt es unter dem Titel „Was aufgrund der großen Unreinheit verboten ist“: „Ebenfalls verboten ist der Ṭawaf, sei er verpflichtend oder freiwillig, denn er hat den Stellenwert des Gebets, aufgrund der Aussage des Propheten – Allahs Segen du Frieden auf ihm: ‚Der Ṭawaf um das Haus ist ein Gebet, außer dass Allah euch darin das Sprechen erlaubt hat.‘ Die korrekte Ansicht ist, dass diese Kette (dieser Aussage) mauquf auf Ibn ʿAbbas zurückgeht. Deshalb ist der Ṭawaf von jemandem, der sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet, nicht gültig. Dies ist die Ansicht der Malikiten, Schafiʿiten und Hanbaliten. Was jedoch die Hanafiten betrifft, so ist der Ṭawaf des rituell Unreinen gültig, jedoch muss er ein Opfertier (eine Kamelstute) darbringen, denn die Reinheit ist beim Ṭawaf nach ihrer Ansicht keine Voraussetzung, sondern eine Pflicht. Und von Ibn ʿAbbas wurde überliefert, dass er sagte: ‚Ein Opfertier ist in der Hajj in zwei Fällen verpflichtend: wenn jemand den Ṭawaf im Zustand der großen rituellen Unreinheit verrichtet, und zweitens, wenn er nach dem Aufenthalt (bei ʿArafah) den Beischlaf vollzieht.‘“ Ende des Zitats.
Shaykh Muḥammad Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über jemanden gefragt, der den Ṭawaf Al-Ifadhah verrichtet hatte, während er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befand. Er antwortete: „Er muss den Ṭawaf Al-Ifadhah wiederholen, denn er verrichtete den Ṭawaf, während er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befand. Und der Ṭawaf ist von jemandem im Zustand der großen rituellen Unreinheit nicht gültig, da derjenige, der sich in diesem Zustand befindet, sich nicht im Gebetsraum aufhalten darf, wie Allah - erhaben ist Er - sagt: ‚… und auch nicht im Zustand der (großen rituellen) Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei ‘ (Surah An-Nisaʾ, Vers 43). Wenn er verheiratet ist, muss er daher seine Ehefrau meiden, bis er nach Mekkah zurückkehrt und den Ṭawaf Al-Ifadhah verrichtet.“ Ende des Zitats. Aus Majmuʿ Fatawa Ibn ʿUthaymin (22/363–364).
Auf dieser Grundlage gilt: Dein Freund befindet sich weiterhin im Ihram der ʿUmrah, bei der er den Ṭawaf im Zustand der großen rituellen Unreinheit verrichtete. Er muss daher die Verbote des Ihrams meiden, nach Mekkah gehen, den Ṭawaf verrichten, den Saʿi durchführen und anschließend seine Haare kürzen oder rasieren. Damit hat er seine ʿUmrah vervollständigt und sich aus dem Ihram gelöst.
Und Allah weiß es am besten.