Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Urteil bezüglich des Verzehrs oder des Spendens des ganzen 'Id-Opfertieres (Al-Udhiya)

Frage

Wenn eine Person zwei 'Aqiqah- oder 'Id-Opfertiere schlachtet, ist es ihm erlaubt eines davon ganz zu verzehren und das andere zu spenden, so dass er von dem ersten niemals etwas spendet, und er das zweite als Spende ganz gibt. Oder muss er von beiden (Opfertieren) einen Teil spenden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

 

Erstens:
Die religiösen Texte weisen darauf hin, dass es verpflichtend ist einen Teil von dem Hajj-Opfertier (Al-Hadii) und dem 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu spenden, selbst wenn es ein kleiner Teil davon ist. Allah, erhaben sei Er, sagte: „so esset davon und speist den Genügsamen (Al-Qani'u) und den Bittenden (Al-Mu'tarr). So haben Wir sie euch dienstbar gemacht, auf dass ihr dankbar sein möget.“ [Al-Hajj 22:36]

 

Der Genügsame (Al-Qani'u) ist der Arme, welcher aus Genügsamkeit und Würde (Ta'affuf) nicht um etwas bittet.
Der Bittende (Al-Mu'tarr) ist der Arme, welcher um etwas bittet.

 

Diese Armen haben ein Anrecht auf das Hajj-Opfertier.
„Und dieses, obwohl es in Bezug auf das Hajj-Opfertier kam, so sind das Hajj- und 'Id-Opfertier urteilsgleich.“

[Ende des Zitats aus „Al-Mawsu'a Al-Fiqhiya“ (6/115)]

 

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte in Bezug auf das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya):
„So esst, spart euch (für später) auf und spendet.“

 

[Überliefert von Muslim (1971)]
Die Aussage, dass das Spenden von einem Teil davon eine Pflicht ist, ist die Rechtschule (Madhhab) der Schafi'iten und Hanbaliten, und dieses ist, aufgrund der äußeren Bedeutung des religiösen Textes, das Richtige.
An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Das Spenden ist in der Menge verpflichtend, in welche es als solches (als Spende) bezeichnet werden kann, da das Beabsichtigte (das Ziel) es ist, den Armen Güte zu erweisen. Hierauf aufbauend: Falls er das ganze (Opfertier) verzehrt, so wird er für das in Haftung genommen, was (davon) als Spende bezeichnet werden würde.“
[Ende des Zitats aus „Rauda At-Talibin wa 'Umda Al-Muftin“ (3:223)]
Al-Mardawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Falls er es ganz verzehrt, so haftet er für den geringsten Anteil, welcher noch als Spende gelten würde.“

[Ende des Zitats aus „Al-Insaf“ (6/491)]

 

Al-Bahuti, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Falls er nichts davon in rohem Zustand spendet, so haftet (ist er verantwortlich) für das mindeste, was (davon) als Spende bezeichnet werden würde, wie (im Gewicht einer Unze, ca. 30 Gramm).“
[Ende des Zitats aus „Kaschaf Al-Qina'i“ (7/444)]

Schaikh Ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über jemanden gefragt, der das ganze 'Id-Opfertier kocht, und mit seinen Angehörigen verzehrt, ohne etwas davon zu spenden, ob dessen Tat richtig ist.

 

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, antwortete mit den Worten:
„Dieses ist ein Fehler, da Allah, erhaben sei Er, sagte: „auf dass sie allerlei Vorteile wahrnehmen und während einer bestimmten Anzahl von Tagen des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. Darum esset davon und speist den Notleidenden, den Bedürftigen.“ [Al-Hajj 22:28]

 

Hierauf aufbauend: Sie sind verpflichtet das zu verantworten, was sie gegessen haben, indem sie für jedes Schaf etwas vom Fleisch spenden. Sie sollen es kaufen und davon spenden.“
[Ende des Zitats aus „Majmu'u Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (25/132)]
Zweitens:
Was die Verpflichtung des Verzehrs vom (Fleisch) des Opfertieres angeht, so gibt es unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass der Verzehr davon erwünscht (Mustahab) ist und nicht verpflichtend (Wajib), und dieses ist die Rechtschule (Madhab) der Vier Imame.

Einige Gelehrten vertreten die Ansicht, das der Verzehr davon verpflichtend ist, selbst wenn es nur etwas Geringes ist. Dies aufgrund der äußeren Bedeutung der religiösen Texte, welche den Verzehr anordnen.

 

An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Was den Verzehr eines Teiles von ihm (dem Opfertier) anbetrifft, so ist es erwünscht (Mustahab) und nicht verpflichtend (Wajib). Dieses ist nach unserer Rechtschule, sowie der Rechtschule der Gelehrten insgesamt, außer dass von einigen der Altvorderen (Salaf) überliefert wurde, dass der Verzehr eines Teils davon eine Pflicht wäre. Dies aufgrund dieser Überlieferung, welche den Verzehr anordnet, zusammen mit Seiner, erhaben sei Er, Aussage: „So esst davon...“.
DieMehrheit der Gelehrten hat diesen Befehl auf die Empfehlung heruntergestuft bzw. auf die Erlaubnis, insbesondere da es nach dem Verbot gekommen ist.“
[Ende des Zitats aus „Scharh Sahih Muslim“ (13/380)]

 

Ibn Qudama, möge Allah ihm barmherzig mit sein, sagte:
„Und wenn er es im Ganzen spendet oder den größten Teil davon, so ist es erlaubt.“
[Ende des Zitats aus „Al-Mughni“ (13/380)]

Drittens:

 

Was das 'Aqiqah-Opfertier anbelangt, so wurde in den religiösen Texten weder bezüglich der Verteilung (dessen Fleisches), noch bezüglich des Verzehrs oder des Spendens davon, etwas überliefert. Daher ist es der Person selbst überlassen, was sie damit anstellen möchte. Falls sie will, so kann sie es ganz spenden. Und falls sie möchte, so kann sie es ganz verzehren. Das Bessere ist es, dass sie damit das macht, was auch mit dem 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) getan wird.
Imam Ahmad, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde bezüglich des 'Aqiqah-Opfertieres gefragt, wie man damit umgehen soll, und er sagte:
„Wie du willst. Ibn Sirin pflegte es zu sagen: „Mach was du möchtest.“
[Ende des Zitats aus „Tuhfa Al-Madud bi Ahkam Al-Maulud“ (S.55)]

 

Viertens:
Das vorangegangene Urteil in Bezug auf die Verpflichtung des Spendens von einem Teil des Opfertieres, die Erwünschtheit oder Verpflichtung seines Verzehrs gilt für jedes einzelne Schaf. Wenn nun 10 Schafe geschlachtet wurden, so ist er verpflichtet von jedem einzelnen davon etwas zu spenden. Und es ist erwünscht, dass er von jedem Schaf einen Teil verzehrt. Es ist ihm nicht erlaubt, dass er ein ganzes Schaf für diese gesamten Schafe spendet, da jedes Schaf ein, von den anderen unabhängiges, Opfertier ist.

 

Deswegen, als der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sein Hajj-Opfertier (Hadii) geschlachtet hat, ordnete er an, dass ein Teil von jedem (geschlachteten) Kamel in dem Topf gesammelt wird.
Jabir Ibn 'Abdillah, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, sagte:
„Dann ging er zu der Stelle, an der die Tiere geschlachtet werden sollen, und schlachtete Dreiunddreißig mit seiner Hand. Danach gab er (das Messer) 'Ali und er schlachtete was übrig geblieben ist. Dann ordnete er es an, dass von jedem Kamel ein Teil (Bid'u) in den Topf gelegt wird. Es wurde gekocht, und sie beide aßen davon und tranken von ihrer Soße...“
[Überliefert von Muslim (1218)]
Dieses weist darauf hin, dass für jedes Opfertier ein unabhängiges Urteil gilt, und daher hat er angeordnet, dass von jedem Kamel ein Teil gesammelt wird.
An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„„Al-Bid'u“ (ein Teil) ist „Al-Qit'a“ (ein abgeschnittener Teil) vom Fleisch. Darin ist (ein Beweis für) die Erwünschtheit des Verzehrs von dem Hajj-Opfertier (Hadii) und seinem 'Id-Opfertier.
Die Gelehrten sagten: „Da der Verzehr eines Teils von jedem einzelnen (Opfertier) eine Sunna ist, und der Verzehr eines Teils von jedem einzelnen der Hundert schwierig ist, so wurde es in einen Topf getan, damit von der Soße des Ganzen gegessen wird, in welcher sich ein Teil jedes (Opfertieres) befindet.“

 

[Ende des Zitats aus „Scharh Sahih Muslim“ (8/192)]
Und er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte ebenfalls:
„Er hat von jedem (Opfertier) einen Teil genommen und von der Soße getrunken, nur um somit von jedem Einzelnen etwas verzehrt zu haben.“
[Ende des Zitats aus „Al-Majmu'u Scharh Al-Madhab“ (8/414)]
Fazit:
Das 'Id-OIpfertier (Udhiya), welches du ganz verzehrt hast, und von welchem du nichts gespendet hast, verpflichtet dich dazu, dass du etwas an Fleisch kaufst, selbst wenn es eine Unze (Awqiya) ist (ca. 30 Gramm) ist und es den Armen zu spenden, als Ersatz dafür.
Was jenes Opfertieren anbetrifft, welches du als Ganzes gespendet hast, so ist dieses, allen Gelehrten nach, von dir akzeptiert.
Was das 'Aqiqah-Opfertier anbelangt, so gibt es nicht daran auszusetzen, was du damit getan hast.
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A