Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Sie hat die Absicht gefasst ein Opfertier darzubringen, doch dann hat sie es sich anders überlegt. Darf sie das?

Frage

Wie ist das Urteil, wenn man die Absicht fasst ein Opfertier darzubringen, es sich danach aber, am dritten Tag der Hajj, anders überlegt, denn es fällt ihr schwer sich darum zu kümmern ein Opfertier auszusuchen und es selbst zu schlachten, und sie hat keinen Verwandten, der ihr dabei hilft?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Grundsätzlich ist die Opfergabe eine bekräftigte Sunnah (Sunnah Muakkadah) und eine der offenkundigen Riten des Islam, zu der die islamische Gesetzgebung anspornt und sie diese bekräftigt. Einige Gelehrte waren sogar der Ansicht, dass sie für denjenigen verpflichtet ist, der wohlhabend ist. Für mehr, siehe die Antwort auf die Frage Nr. 36432 .

Zweitens:

Wenn feststeht, dass die Opfergabe eine Sunnah ist, dann lastet nichts auf jemanden, der die Absicht gefasst hat ein Opfertier darzubringen, diese aber dann wieder aufhebt, außer er hat das Schlachttier, das er schlachten wird, bereits festgelegt, indem er sagt: „Das ist ein Opfertier“, oder durch andere Floskeln, mit denen man das Opfertier festlegt. In dem Fall muss man es schlachten und man darf davon nicht zurückweichen, denn es ist nicht mehr sein Besitz, wenn er es als Opfertier festlegt.

Wenn man es aber mit der Absicht kauft es als Opfertier zu schlachten, dies aber verbal nicht festlegt, so waren die Gelehrten sich darüber uneinig, ob man es schlachten muss oder nicht. Richtig ist, dass man es nicht muss. Es ist so, wie wenn man die Absicht fasst sein Haus für islamische Zwecke zu stiften, aber dann davon ablässt. Auf diesem lastet nichts, und genauso verhält es sich mit der Opfergabe.

Siehe auch: „Al-Mughni“ (9/353), Al-Majmu'“ (8/402) und „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (7/466).

Da du kein Opfertier zur Schlachtung gekauft hast und erst recht keines dafür festgelegt hast, musst du kein Opfertier darbringen, allein aufgrund der Absicht.

Und es ist keine Bedingung, dass statt deiner ein männlicher Verwandter sich darum kümmert ein Opfertier auszusuchen und es zu schlachten. Wenn du nur eine vertrauenswürdige Person oder eine wohltätige Organisation dazu beauftragst sich darum zu kümmern, dann wäre dies möglich und du würdest den Lohn dafür erhalten, so Allah will.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A