Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Sie geben dem Angestellten einen Anteil der Gewinne, doch zahlen sie, ohne Widerrede, in eine Riba-Bank, mit Zinsen, ein. Wie ist das Urteil?

Frage

Ich arbeite in Kanada in einer Aluminium-Fabrik. Am Ende jedes Jahres gibt die Firma den Angestellten einen Anteil der Gewinne. Einen Teil des Anteils geben sie dem Angestellten bar und den anderen zahlen sie, ohne Widerrede, in eine Bank ein, der dann für die Rente genommen werden kann. Dieser Anteil wird in einer Bank eingezahlt, durch die dann Zinsen entstehen. Es gibt hierfür keinen anderen Ausweg. Wie ist das islamische Urteil über dieses Vermögen? Mit dem Wissen, dass ich diesen Betrag ablehnen kann. Es gibt aber auch einen anderen Weg, sich von den Zinsen zu lösen. Dieser ist, dass man das Bargeld darin mit investiert. Jedoch fällt es unter verbotenem Handel, wie bei Riba-Banken, Alkohol, Zigaretten und anderen Dingen, und anderen Investitionen in Riba-Banken.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dieser Anteil, den die Firma am Ende jedes Jahres auszahlt, ist ein Teil des Gehalts des Angestellten.

Da dieser Betrag aussortiert und in ein, für den Angestellten, spezielles Konto eingezahlt wurde, zählt es immer noch zu seinem Besitz. Dass ihm der Umgang damit, bis zur Rente, verboten wird, macht seinen Besitz unvollkommen, jedoch annulliert es nicht seinen grundsätzlichen Besitztum. Dass die Firma es in ein Riba-Konto einzahlt, ist pure Ungerechtigkeit, denn sie nehmen Kontrolle über sein Recht, indem sie es im Verbotenen einlegen. Und wenn wir sagen würden, dass das Verbot des Umgangs mit dem Geld, bei der Unterzeichnung des Vertrags, einvernehmlich geschieht, so ist es ihnen trotzdem auf keinen Fall erlaubt, es in Riba einzulegen.

Nachdem der Angestellte diesen Betrag erhalten hat, muss er es von den Zinsen reinigen, auch wenn er damit nicht zufrieden ist, da es sich aus seinem Vermögen ergab. So soll er die Zinsen für gute Dinge spenden, um sich so von verbotenem Geld zu lösen, und er darf es nicht ihnen überlassen.

Und wenn es darum geht, ob man das Geld entweder durch reinem Riba vermehrt oder es in etwas investiert, dass mit dem Verbotenem vermischt ist, dann besteht kein Zweifel darin, dass das Zweite nicht so schlimm ist, wie das Erste. Und wenn er das Geld an sich nehmen kann, dann muss er sich von dem verbotenen Anteil, der darin ist, lösen. Er muss sich auch bemühen es, soweit es geht, schätzen zu können.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid