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Alles Lob gebührt Allah.
Die Imame sind sich einig, dass bezüglich des Nachfastens es verpflichtend ist, die Anzahl der nichtgefasteten Tage nachzufasten, aufgrund Allahs -Erhaben sei Er- Aussage: „…wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqara 2:185]
Bezüglich dieser Tage wird nicht vorausgesetzt,
dass sie aufeinander folgen müssen. So kannst du sie aufeinanderfolgend fasten,
und du kannst sie auch voneinander getrennt fasten, egal ob du jede Woche einen
Tag fastest, jeden Monat einen Tag oder wie es dir leichter fällt. Der Beweis
hierfür ist der angeführte Vers, da er die Aufeinanderfolge des Nachfastens vom
Ramadan nicht bedingt. Du wurdest lediglich verpflichtet, dass die Anzahl der
Tage die du nachfastest, gleich der Anzahl der nichtgefasteten Tage ist.
Siehe „Al-Majmuˈu“ (6/167) und „Al-Mughni“ (4/408)
Das Ständige Fatwa-Komitee wurde gefragt, ob es erlaubt ist das Nachfasten vom
Ramadan an voneinander getrennten Tagen zu machen, und die Antwort war:
„Ja. Es ist ihm erlaubt das, was er an nachzufastenden Tagen hat, an
voneinander getrennten Tagen nachzuholen, aufgrund der Aussage Allahs -Erhaben
sei Er-: „…wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll)
eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqara 2:185]
Er -gepriesen sei Er- hat die Aufeinanderfolge
der nachzufastenden Tage nicht zur Bedingung gemacht.
[Zitat aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (10/346)]
In den Rechtsurteilen von Schaikh Bin Baz
(15/352) wird gesagt:
„Wenn er zwei, drei oder mehr Tage sein Fasten bricht (d.h. nicht fastet), so
ist er zum Nachfasten verpflichtet und nicht zur Aufeinanderfolge. Falls er sie
nacheinander fastet, so ist es besser. Und falls er sie nicht
aufeinanderfolgend fastet, so ist es unproblematisch.“
[Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Islam Q&A
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