Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Sie fragt nach einigen Formen des Schenkens und ob sie als verbotene Bestechung angesehen werden können

Frage

Ich arbeite in einer Regierungsposition und habe Kolleginnen. Wie ist das Urteil für das Schenken untereinander, sei es zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder einfach aus Zuneigung? Es gibt keine Interessenkonflikte, da keine von uns die Vorgesetzte der anderen ist, sondern wir alle auf derselben Ebene arbeiten. Ich leide an starken Einflüsterungen (arab. Waswasa) und überprüfe alles sehr genau, sodass ich Schwierigkeiten habe, zwischen einem Geschenk und einer Bestechung zu unterscheiden. Ich möchte auch wissen, ob es erlaubt ist, Schokolade mitzubringen und allen Mitarbeiterinnen im Abteil zu geben, einschließlich meiner Vorgesetzten? Außerdem möchte ich fragen: Meine Mutter ist vor etwa zwei Jahren gestorben. Als sie im Krankenhaus war, haben wir manchmal Schokolade oder Gebäck mitgebracht und, wenn ich mich nicht irre, manchmal auch Geld gegeben, um die Krankenschwestern dazu zu bringen, sich mehr um meine Mutter zu kümmern. Zu dieser Zeit habe ich es nicht als Bestechung betrachtet, aber jetzt, wenn ich an die Vergangenheit denke, fühle ich, dass es eine Bestechung war. Ich bereue es und möchte nicht verflucht sein. Wenn ich diesen Fehler bereue, was sollte ich tun, damit mein Herr meine Reue annimmt? Beeinträchtigen diese Sünden meine Gebete und mein Fasten der letzten zwei Jahren?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Schenken ist von den empfohlenen Handlungen, da es dazu beiträgt, die Herzen zu vereinen und die Bindung der islamischen Geschwisterlichkeit zu stärken.

Bestechung hingegen gehört zu den verbotenen Angelegenheiten, weil sie zu Ungerechtigkeit, der Verletzung der Rechte anderer und zur Förderung von Selbstsucht und Egoismus führt.

Der Unterschied zwischen ihnen ist deutlich: Ein Geschenk wird einer Person aus Zuneigung zu ihr gegeben, während eine Bestechung einer Person gegeben wird, damit der Geber etwas erhält, das ihm nicht zusteht, oder um eine Verpflichtung zu umgehen.

Was die Geschenke angeht, die an Mitarbeiter gegeben werden: Wenn sie aufgrund ihrer Autorität in ihrem Amt, d.h. aufgrund ihrer Position als Direktor oder Richter, gegeben werden, sind sie verboten. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hat sie verboten, da sie ein Mittel sein könnten, um diesen Direktor oder Richter zu beeinflussen, sodass er der Person, die ihm das Geschenk gegeben hat, Gefälligkeiten erweist und ihr etwas gewährt, was ihr nicht zusteht.

Basierend darauf: Was eine Mitarbeiterin ihrer Kollegin bei der Arbeit schenkt, ist ein Geschenk und keine Bestechung, da der Grund dafür Freundschaft und Zuneigung ist, und die Beschenkte keine Verantwortung hat, von der erwartet werden könnte, dass sie diejenige, die ihr das Geschenk gemacht hat, bevorzugt.

Ein Geschenk an die Direktorin hingegen fällt in den Bereich der Bestechung oder ist ein Mittel dazu, denn die Direktorin hat Autorität über die Mitarbeiterinnen, und dieses Geschenk könnte einige ihrer Entscheidungen beeinflussen. Weitere wichtige Informationen findest du in der Fatwa Nr. (139393).

Außer kleinen Dinge wie das Verteilen von Schokoladenstücken, die üblicherweise von den Menschen getan werden und nicht als Bestechung betrachtet werden, insbesondere wenn die Verteilung allgemein an alle Mitarbeiter im Büro erfolgt, ohne dass der Direktor etwas zusätzlich erhält. Es wäre nicht angemessen und nicht im Einklang mit den üblichen Gepflogenheiten, an alle Mitarbeiter etwas zu verteilen und den Direktor dabei auszulassen.

Zweitens:

Man sollte dem Krankenpfleger oder Arzt kein Geschenk vom Patienten oder dessen Familie überreichen, da dies dazu führen könnte, dass dieser sich mehr um diesen speziellen Patienten kümmert und dies auf Kosten der anderen Patienten geht. Es könnte auch dazu führen, dass der Krankenpfleger nicht aktiv arbeitet und sich nicht um die Patienten kümmert, es sei denn, er erhält dieses Geschenk.

Jedoch sind kleine Dinge wie Schokolade und Ähnliches, die in der Regel als verzeihlich gelten, ausgenommen.

Shaikh ‘Abdul-‘Aziz ibn Baz – möge Allah ihm barmherzig sein – wurde gefragt: „Wie ist das Urteil über ein Geschenk, das einem Arzt nach der Behandlung gegeben wird? Ist es erlaubt oder verboten?”

Er antwortete: „Wenn der Arzt in einem staatlichen Krankenhaus oder Arztpraxis arbeitet, sollte er nichts erhalten. Wenn ihm jedoch nach Abschluss der Behandlung und ohne vorherige Vereinbarung etwas gegeben wird, könnte dies unbedenklich sein, aber es wäre dennoch besser, dies zu unterlassen, selbst nach Abschluss der Behandlung, um jede Möglichkeit von Vereinbarungen und Bevorzugungen zu verhindern. Es ist nicht angemessen, ihm etwas zu geben, selbst nach Abschluss der Behandlung. Man sollte für ihn vielmehr Bittgebete sprechen, Erfolg wünschen und (so etwas) sagen wie: „Möge Allah dich mit Gutem belohnen. Wir bitten Allah um Hilfe und Erfolg für dich mit diesen guten Worten.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Nur ‘ala ad-Darb” (19/380-381).

Es wurde bereits auf der Webseite erläutert, dass Geschenke an Angestellte aufgrund ihrer beruflichen Stellung nicht erlaubt sind Fatwa Nr. (83590).

Und wenn ein Muslim etwas Verbotenes tut, ohne zu wissen, dass es verboten ist, dann vergibt Allah ihm. Allah – erhaben ist Er – sagte: „(…) Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Al-Ahzab:5).

Derjenige, der das Urteil nicht kennt, hat keine absichtliche Sünde begangen, und das beeinflusst auch nicht deine früheren Gottesdienste, wie die Gebete und Fasten. Allah – erhaben ist Er – sagte ebenfalls, über jemanden, der in der Vergangenheit Zinsen verschlungen hat: „(…) Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.“ (Al-Baqara:275).

Wisse sodann, O Dienerin Allahs, dass nichts von dem, was du erwähnt hast, deine Gehorsamkeiten (gegenüber Allah) und Anbetungen betrifft, sei es das Gebet, das Fasten, die Zakah oder andere. Sei es nun, ob das, was du getan hast, erlaubt oder verboten war, was immer du in dieser Angelegenheit getan hast, es beeinträchtigt nicht deine anderen möglichen Fehler. Wie wäre es erst recht, wenn du damals unwissend warst und nicht wusstest, dass es falsch war? Und wie wäre es, wenn die Handlung tatsächlich erlaubt war, ohne Fehler darin?

Und das Wichtigste, was wir dir jetzt raten: Sich vollständig von diesen Einflüsterungen (arab. Waswasa) abzuwenden, bei Allah vor ihnen Zuflucht zu suchen, ihnen keine Beachtung zu schenken und ihnen nicht nachzugeben. Denn wenn sie Macht über dich erlangen, könnten sie dazu führen, dass sie Ihren weltlichen Angelegenheiten und Ihrem Jenseits schaden.

Auf unserer Website gibt es viele Antworten und Ratschläge zu Einflüsterungen und ihrer Behandlung. Wir empfehlen dir, diese (ebenfalls) einzusehen und von ihnen zu profitieren. Außerdem raten wir dir, sich einem vertrauenswürdigen Facharzt vorzustellen, denn die Kombination zweier Behandlungsarten – eine auf Wissensaneignung, Verhaltensänderung und Stärkung des Glaubens basierend, und die andere auf einem physischen, medizinischen Ansatz basierend – wird Ihre Genesung beschleunigen, so Allah will, und Sie von den Qualen der Einflüsterungen befreien.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A