Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Die Auswirkung der Benutzung von Medikamenten und medizinischen Geräten auf das Fasten

Frage

Gibt es Aussagen der Imame, die mit den erlaubten medizinischen Indikationen, die zum Fasten nicht im Widerspruch stehen, zusammenhängen?
Genauer gesagt: a) Tabletten/Säfte, b) Asthmainhalatoren, c) Zäpfchen und d) Intravenöse Behandlungen.
Die Frage nach Asthmainhalatoren ist sehr wichtig, da fast 20 % der Kinder an Asthma leiden. Ich hoffe auf eine Erklärung mit kommenden Hinweisen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Im Folgenden wird eine Anzahl an Dingen erwähnt, die im medizinischen Bereich verwendet werden, und dargelegt was davon das Fasten bricht und was nicht. Dies war eine Zusammenfassung von islamrechtlichen Abhandlungen, die dem islamischen Fiqh-Gremium (Majma' Al-Fiqh Al-Islami), in einigen Lehrgängen, vorgelegt wurden. Und die folgende Zusammenfassung davon wurde veröffentlicht:

„Erstens: Folgende Dinge, die nicht zu den Dingen gehören, die das Fasten brechen:

1. Augentropfen, Ohrentropfen, Ohrenspülungen, Nasentropfen und Nasenspray, solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht schluckt.

2. Tabletten (o. Lutschtabletten), die man unter die Zunge legt, um Angina Pectoris (Herzenge) usw. zu behandeln, solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht schluckt.

3. Scheidenzäpfchen, -spülungen, ein Scheidenspiegel oder ein Finger für die ärztliche Untersuchung.

4. Das Einführen eines Scheidenspiegels oder einer Spirale etc. bis in die Gebärmutter.

5. Was in die Harnröhre eingeführt wird, ob vom Mann oder der Frau, wie ein Katheter, ein Spiegel, ein Kontrastmittel für radiologische Untersuchungen, Medizin oder eine Lösung zur Spülung der Blase.

6. Zahnbohren, Zahnziehen, Zahnreinigung oder die Benutzung des Siwaks oder der Zahnbürste, solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht schluckt.

7. Mundspülen, Gurgeln oder eine Oberflächenbehandlung für den Mund, solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht schluckt.

8. Haut-, Muskel- oder intravenöse Injektionen, bis auf nahrhafte Flüssigkeiten und Injektionen.

9. Sauerstoff.

10. Narkotika (Anästhetika), solange dem Kranken keine nahrhaften Flüssigkeiten (Lösungen) verabreicht werden.

11. Alles, was in den Körper mittels Absorption der Haut eindringt, wie Creme, Salben und Heilpflaster, welche medizinische oder chemische Stoffe beinhalten.

12. Das Einführen eines Katheters in die Arterien zur Aufnahme oder Behandlung der Herzgefäße und anderen Körperteilen.

13. Das Einführen eines Spiegels durch die Bauchwand um die Innereien zu untersuchen oder zur Durchführung eines chirurgischen Eingriffs.

14. Biopsien aus der Leber oder anderen Körperteilen, solange nicht Nährstoffe dazu verabreicht werden.

15. Eine Gastroskopie, solange nahrhafte Flüssigkeiten (Lösungen), oder andere Stoffe, nicht dazu verabreicht werden.

16. Das Einführen irgendeines Werkzeuges oder einer Medizin in das Gehirn oder Rückenmark.

17. Das unbeabsichtigte Erbrechen, im Gegensatz zum absichtlichen.

Zweitens:

Der muslimische Arzt sollte den Kranken dazu beraten diese genannten Behandlungen, bis nach Ramadan hinaufzuschieben, solange ihm dadurch kein Schaden/Nachteil zustösst, damit dies keinen Einfluss auf die Richtigkeit seines Fastens hat.“

Quelle: Das islamische Fiqh-Gremium, S. 213