Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Derjenige, der Tage vom Ramadan nachholen muss, an deren Anzahl er sich aber nicht erinnert

Frage

Ich habe in einem Jahr an den Tagen nicht gefastet, in denen ich meine Periode hatte. Und ich war, bis jetzt, nicht in der Lage diese Tage nachzuholen, und es sind jetzt viele Jahre vergangen. Nun möchte ich diese Fastentage nachholen, jedoch weiß ich nicht mehr wie viele Tage es waren. Was soll ich tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

und der Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, um fortzufahren:

Du musst drei Dinge tun:

Erstens: Du musst, aufgrund dieser Hinaufschiebung, reumütig zu Allah zurückkehren, die vergangene Nachlässigkeit bereuen und fest entschlossen sein, dass du so etwas nicht wiederholst. Denn Allah sagte: „Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ [An-Nur: aus dem Vers 31] Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte auch: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16]

Zweitens: Du sollst schnell die Anzahl an Tagen fasten, von denen du meinst, dass du sie nicht gefastet hast. Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. So sollst du die Anzahl an Tagen nachholen, von der du meinst, dass du diese unterlassen hast.  Wenn du meinst, dass es zehn Tage waren, dann sollst du an zehn Tagen fasten, und wenn du meinst, dass es mehr oder weniger waren, dann sollst du entsprechend dieser Anzahl fasten. Allah -gepriesen ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah: 286]

Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte auch: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16]

Drittens: Du sollst für jeden Tag einen Armen speisen, wenn du dazu in der Lage bist. Es muss vollständig entrichtet werden, auch wenn es nur an einen Armen geht. Wenn du aber selber arm bist und niemanden speisen kannst, dann musst du nur an diesen Tagen fasten und reumütig zu Allah zurückkehren. Die verpflichtende Speisung besteht aus der Hälfte von einem Saa' (arabische alte Maßeinheit), aus Grundnahrungsmittel des jeweiligen Landes. Dies entspricht 1 1/2 kg von demjenigen, der dazu imstande ist.

Und Allah verleiht den Erfolg.

Quelle: Siehe: „Majmu' Fatawa wa Maqalat Mutanawwi'ah“, von Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- (15/342)