Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul Hijja schneiden.

Frage

Wenn der Mann derjenige ist, der das Opfertier darbringt, ist es dann seiner Frau und seinen Kindern erlaubt ihre Haare und Nägel zu schneiden, wenn der Monat Dhul Hijja eintrifft?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, dies ist erlaubt. In der Antwort auf die Frage Nr. 36567 wurde bereits erwähnt, dass es demjenigen, der ein Opfertier darbringt, verboten ist einen Teil seiner Haare, Nägel oder Haut zu schneiden. Dieses Urteil bezieht sich speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher gleichzeitig der Besitzer des Opfertieres ist.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Was die Familie desjenigen, der ein Opfertier darbringt, angeht, so lastet nichts auf ihnen. Ihnen wird auch nicht verboten ihre Haare und Nägel zu schneiden, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Dieses Urteil bezieht sich vielmehr speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher das Opfertier mit seinem Geld gekauft hat.“

 Aus „Fatawa Islamiya“ (316/2).

In den Fatawa des ständigen Komitees (397/11) steht:

„Derjenige, der ein Opfertier darbringen will, sollte, wenn die Mondsichel des Monats Dhul Hijja erscheint, nichts von seinen Haaren, Nägeln oder seiner Haut abschneiden, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da die Gruppe (die sechs Hadith-Bücher), bis auf Al-Bukhary -möge Allah ihnen barmherzig sein-, über Umm Salama -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überlieferten, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ihr die Mondsichel vom Dhul Hijja seht und einer von euch ein Opfertier darbringen will, dann soll er seine Haare und Nägel lassen.“

Und im Wortlaut von Abu Dawud (2791) und Muslim (1977) steht: „Wer ein Schlachttier hat, das er schlachten will, und die Mondsichel vom Dhul Hijja erscheint, dann soll er nichts von seinen Haaren und Nägel abschneiden, bis er es geschlachtet hat.“ Es ist hierbei egal, ob er sich um die Schlachtung selber kümmert oder jemanden an seiner Stelle schlachten lässt. Wenn aber im Namen einer Person geschlachtet wird, so muss diese Person sich nicht daran halten, da nichts diesbezüglich überliefert wurde.

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (530/7):

„Für denjenigen, in dessen Namen ein Opfertier dargebracht wird, besteht kein Problem darin seine Haare und Nägel zu schneiden. Der Beweis dafür ist wie folgt:

1. Dass dies das Offenkundige des Hadiths ist, und zwar, dass sich das Verbot speziell auf denjenigen bezieht, der schlachtet. Demnach bezieht sich das Verbot auf dem Hausherrn. Seine Familie aber betrifft dies nicht, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Urteil auf denjenigen bezog, der schlachtet. Daraus versteht man nun, dass das Urteil auf denjenigen, in dessen Namen geschlachtet wird, nicht bestätigt wurde.

2. Dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im Namen seiner Familie geschlachtet hat und es von ihm nicht überliefert wurde, dass er sagte, dass sie nichts von ihren Haaren, Nägeln und Haut schneiden sollen. Und wenn dies verboten wäre, dann hätte es der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihnen verboten. Und diese Meinung ist die stärkere Meinung.“ Ende seiner Aussage.

Quelle: Islam Q&A