Freitag 1 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 4 Oktober 2024
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Wie ist das Urteil darüber in der Webseite Golden Farm zu investieren?

Frage

Ich arbeite seit acht Monaten an einer Investment-Webseite und habe sie auf meinem Channel verbreitet. Ich habe Angst, dass meine Methode verboten ist. Die Webseite, mit der ich arbeite, heißt „Golden Farm“, in der man Vögel kaufen kann. Ich muss nur Vögel kaufen und profitiere davon, indem ich die Vogeleier verkaufe. Es ist ein elektronisches Spiel. Ich habe ungefähr seit neun Monaten bis jetzt sieben Dollar investiert und verlasse mich auf die, die sich über den Einladungslink, den ich ihnen zusende, registrieren. Auf dem Einladungslink steht, dass der Gewinn sicher ist. Ist das erlaubt oder verboten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist nicht erlaubt in dieser Webseite zu investieren, aufgrund von zwei Angelegenheiten:

Erstens: Der Zins (Riba). Der Teilnehmer bezahlt Geld, um noch mehr Geld zu erhalten, ohne, dass es ein reales Investment gibt. Es ist vielmehr ein Spiel, in dem man Vögel kauft, in dem jeder Vogel stündlich eine bekannte Anzahl an Eiern legt. Wenn er sie dann legt, werden diese Eier verkauft. Es gibt aber in Wirklichkeit weder Hühner noch Eier. Man bezahlt mit Geld, um Geld zu bekommen, was verboten ist, egal ob das, was man nehmen wird bekannt ist oder nicht.

Diese Methode wurde für den Zins erfunden, der als Spiel praktiziert wird, wobei (der Umgang mit) Zinsen zu den großen Sünden gehören, dessen Täter verflucht ist.

Für eine islamisch erlaubte Investition gibt es Bedingungen, bei der keines davon hier gegeben ist. So ist die Domain der Investition der Webseite für das Geld unbekannt und es gibt keine Übereinstimmung über den Anteil des Gewinns, obwohl das Kapital versichert wird. All das widerspricht der islamisch erlaubten Teilnahme und Investition.

Für die Bedingungen der Investition, siehe die Antwort auf die Frage Nr. 113852 .

Zweitens: Das Glücksspiel. Dies kommt damit zusammen, dass Gewinne durch Verweise und der Einladung anderer ersucht werden. Dies geschieht jedoch nur, wenn man für den Kauf von Vögeln (selbst) Geld gezahlt hat.

In etlichen Fatawa aber wurde das Verbot von Web-Marketing dargelegt, wenn dies nur vollzogen wird, nachdem man selbst Geld dafür gezahlt hat und weil es zum Glücksspiel gehört.

Dazu gehört noch, dass es verboten ist die Leute zur Teilnahme und Investition für Zinsen einzuladen.

Demnach musst du reumütig zu Allah -erhaben ist Er- zurückkehren und damit aufhören in dieser Webseite zu verkehren und die Leute dazu einzuladen. Ebenso solltest du jenen raten, die du dazu eingeladen hast, dass sie auch damit aufhören sollen, und erklärst ihnen, dass es verboten ist darin zu verkehren.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A