Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Urteil über die Investition in einem Markt, ohne festgelegten Gewinn

Frage

Ich lebe in Deutschland und habe eine Kauf- und Verkaufswebseite gefunden, auf der man in der Webseite investieren kann, indem man einen Betrag überweist und die Gewinne daraus entnimmt. Es sollte angemerkt werden, dass der Gewinn nicht auf einen bestimmten Betrag festgelegt ist. Ich habe auf der Webseite gelesen, dass sich der Anteil auf 10-50% beruht. Als Beispiel überweise ich 100 Dollar auf das spezielle Konto in der Webseite. Am nächsten Tag, zu einer festgesetzten Zeit, sendet die Webseite eine Liste von den Dingen, die von der Leitung gekauft und verkauft wurden, wie Kleidungen, Sportgegenstände etc., mit dem Betrag und Gewinn. Mein Anteil wird aus den Gewinnen dieser Dinge berechnet und in mein Konto hinzugefügt. Dieser Prozess wiederholt sich täglich. Ich habe anhand der Gewinne meiner Freunde gemerkt, dass sich dieser auf ungefähr 10% beruht, jedoch nicht fest ist. Es kommt hier vielmehr auf die Verkäufe an. Gilt dies als Zinsen oder Riba?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Damit eine Investition in einer Firma, Bank oder Webseite erlaubt ist, sind folgende Dinge bedingt:

1. Man muss wissen in was man investiert und ob es erlaubt ist. Es ist nicht erlaubt in einer Firma zu investieren, deren Tätigkeit unbekannt ist. Sie könnte das Geld in Riba, verbotenen Geschäften an der Börse etc., in Spielhallen oder Weinschenken investieren oder mit verbotenen Waren handeln.

2. Die Unsicherheit des Kapitals, so muss die Firma nicht das Kapital zurückzahlen, wenn sie Verluste macht, solange sie nichts vernachlässigt hat oder selbst der Grund für den Verlust ist.

Denn, wenn das Kapital garantiert/versichert wird, dann ist es in Wirklichkeit ein Kredit. Und jeder Vorteil, der daraus hervorkommt, gilt als Riba.

3. Der Gewinn muss festgelegt und vereinbart sein, jedoch soll der Anteil aus dem Gewinn bekannt sein und nicht dem Kapital. So soll dem Investor beispielsweise ein Drittel, die Hälfte oder 20% aus den Gewinnen und nicht dem Kapital zustehen.

Es ist nicht richtig, wenn der Gewinnanteil unbekannt ist, denn das macht das Geschäft aus islamischer Sicht ungültig.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Zur Bedingung für die Richtigkeit der Spekulation gehört, dass der Anteil des Arbeiters geschätzt werden kann, denn er hat, durch die Bedingung, darauf ein Anrecht und darf nur mit ihm geschätzt werden.“

Dann sagte er: „Und wenn man sagt: Nimm es als Spekulation und dir steht dann ein Teil des Gewinns, oder etwas davon zu, dann ist es nicht richtig, da es unbekannt ist. Und die Spekulation ist nur mit einem bekannten Wert richtig. Und das Urteil über die Teilhabe ist wie das Urteil über die Spekulation, in Bezug auf die Verpflichtung, dass man den Anteil beider kennt.“ Aus „Al-Mughni“ (5/24-27).

Du sagtest auch: „Ich habe auf der Webseite gelesen, dass sich der Anteil auf 10-50% beruht.“ Wenn damit gemeint ist, dass dieser Anteil aus den Gewinnen kommt, dann genügt dies nicht für die Festsetzung des Anteils, da sie immer noch unbekannt sind, wodurch die Teilnahme an dieser Webseite verboten (haram) ist. Und wenn damit gemeint ist, dass der Anteil aus dem Kapital kommt, dann ist es noch verbotener, denn dann ist es nur eine Täuschung zugunsten eines Riba-Kredits und keine wahre Teilhabe.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A