Alles Lob gebührt Allah..
Wenn du im Ölfeld eine Wohnung hast, in der du dich befindest, giltst du nicht als Reisender, wenn du diesen erreichst. Vielmehr musst du sowohl in deiner Stadt als auch im Arbeitsplatz fasten. Du giltst nur auf dem Hin- und Rückweg als Reisender.
In diesem Fall bist du wie jemand, der zwei Ehefrauen hat, der in jedem Land eine Frau hat. Dies wird auch „Der, mit den zwei Wohnsitzen“ bezeichnet. Dieser muss in beiden Ländern das Gebet vollständig verrichten und Fasten. Auf dem Weg aber darf er das Fasten brechen und die Gebete verkürzen.
Wenn du auf der Arbeit im Ölfeld aber keine Wohnung hast, und das eine reine Arbeit ist, dann giltst du als Reisender und du darfst während der Arbeit das Fasten brechen, bis du zurückkehrst, jedoch musst du weiterhin beten.
Und Allah weiß es am besten.