Die Reinigung mit Steinen oder Taschentüchern ist gültig, auch wenn Wasser vorhanden ist. Darüber besteht unter den Gelehrten kein Meinungsunterschied.
Der Beweis für die Gültigkeit der Reinigung mit Steinen und Ähnlichem ist das, was Al-Bukhari (159) und Muslim (237) von Abu Hurayrah überlieferten, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer die Gebetswaschung verrichtet, soll Wasser durch die Nase aufnehmen und wieder ausstoßen; und wer Istijmar macht, soll eine ungerade Anzahl verwenden.“
Und Ibn Al-Qayyim überlieferte in „Ighathat Al-Lahfan“ (1/151) den Konsens der Muslime über die Zulässigkeit des Istijmar mit Steinen im Winter wie im Sommer.
Für die Reinigung mit Steinen und Ähnlichem gilt die Bedingung, dass mindestens drei Wischbewegungen vorgenommen werden, bis die Stelle gereinigt ist. Dies aufgrund dessen, was Muslim (262) über Salman Al-Farisi überlieferte, der sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte uns, die Reinigung mit weniger als drei Steinen vorzunehmen.“
Die Reinigung mit Wasser ist jedoch besser. Dies aufgrund dessen, was Muslim (271) und An-Nasai (45) - und dies ist seine Wortfassung - über Anas Ibn Malik überlieferten. Er sagte: „Wenn der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die Toilette betrat, trug ich zusammen mit einem Jungen ein kleines Gefäß (Idawah) mit Wasser, und er reinigte sich mit Wasser.“
(Idawah: ein kleines Gefäß aus Leder.)
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/206): „Wenn jemand sich auf eines von beiden beschränken möchte, dann ist Wasser besser, aufgrund des erwähnten Hadithes und weil es die Stelle reinigt sowie sowohl die Verunreinigung selbst als auch ihre Spuren entfernt. Es ist gründlicher in der Reinigung. Wenn er sich jedoch auf den Stein beschränkt, genügt ihm dies ohne Meinungsunterschied unter den Gelehrten, aufgrund der überlieferten Berichte und wegen des Konsenses der Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein.“ Ende des Zitats.
Und Allah weiß es am besten.