Es besteht kein Zweifel daran, dass dies eine verwerfliche und abscheuliche Handlung ist und ein Übergriff auf die Unantastbarkeit der Toten. Denn das Grab ist für den Verstorbenen wie das Haus für den Lebenden.
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat die Abscheulichkeit dieser Tat deutlich gemacht mit seinen Worten: „Dass ich auf einer glühenden Kohle oder auf einem Schwert gehe oder mir mit meinem Fuß meinen Schuh zusammennähe, ist mir lieber, als dass ich über das Grab eines Muslims gehe. Und es ist mir gleich, ob ich meine Notdurft mitten unter den Gräbern oder mitten auf dem Markt verrichte.“ Überliefert von Ibn Majah. Er sagte in Az-Zawaid: Seine Überlieferungskette ist authentisch. Und er stufte ihn als authentisch ein in Irwaʾ Al-Ghalil Nr. 63.
Seine Aussage: „oder mir mit meinem Fuß meinen Schuh zusammennähe“ - dies gehört zu den äußerst schwierigen Dingen; selbst wenn es möglich wäre, ist es sehr anstrengend und mit großer Mühe verbunden. Er sagt damit, dass ihm dies trotz dessen lieber ist als das Gehen über das Grab eines Muslims.
Seine Aussage: „Und es ist mir gleich, ob ich meine Notdurft mitten unter den Gräbern oder mitten auf dem Markt verrichte“ - damit meint er, dass beide in ihrer Abscheulichkeit gleich sind. Wer eines von beiden begeht, dem ist es gleich, welches von beiden er begangen hat.
Und Allah weiß es am besten.