Es ist nicht gültig, einen Wal, ein Pferd, Gazellen oder Hühner zu opfern, denn zu den Bedingungen des Opfertieres gehört, dass es zum Weidevieh gehört. Dazu zählen Kamele, Rinder und Schafe in all ihren Arten. Aufgrund der Aussage Allahs: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen (Schlacht-)Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allahs über dem erwähnen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat.“
Und es ist weder vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - noch von einem seiner Gefährten überliefert worden, dass sie mit etwas anderem geopfert haben. Siehe: „Fath Al-Qadir“ (9/97).
An-Nawawi sagte in „Al-Majmu‘“ (8/364-366): „Die Bedingung für ein gültiges Opfertier ist, dass es vom Weidevieh ist, nämlich Kamele, Rinder und Schafe. Dabei ist es gleich, ob es alle Arten von Kamelen, alle Arten von Rindern oder alle Arten von Schafen umfasst, sowohl Wollschafe als auch Ziegen und ihre Arten. Andere Tiere als das Weidevieh, wie Wildrinder, Esel und anderes, sind nicht gültig, darüber besteht kein Meinungsunterschied. Ebenso ist es gleich, ob männlich oder weiblich, und es gibt bei uns darüber keinen Unterschied.
Und auch ein Tier, das aus der Kreuzung von Gazellen und Schafen entsteht, ist nicht gültig, weil es nicht zum Weidevieh gehört.“ Ende des Zitats, gekürzt.
Ähnliches sagte Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - in „Al-Mughni“ (Seite 368).
Und Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in seiner Schrift „Regeln des Opfertieres und der Zakat“: „Die Tierart, mit der geopfert wird, ist ausschließlich das Weidevieh, aufgrund der Aussage Allahs: ‚Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen (Schlacht-)Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allahs über dem erwähnen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat. ‘ (Surah al-Hajj, Ayah 34).
Und die Vierfüßler unter dem Vieh sind Kamele, Rinder und Schafe, sowohl Wollschafe als auch Ziegen. Das wurde von Ibn Kathir klar bestätigt, der sagte: Das sagten Al-Hasan, Qatadah und andere. Ibn Jarir sagte: So ist es auch bei den Arabern.
Und aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
‚Schlachtet nur ein Tier, das ein bestimmtes Alter erreicht hat, außer wenn es euch schwerfällt, dann schlachtet ein junges Schaf.‘ Überliefert bei Muslim (1963).
Und „ein bestimmtes Alter erreicht“ bedeutet: ein Tier, das das entsprechende Alter bei Kamelen, Rindern und Schafen erreicht hat, wie die Gelehrten sagten.
Und weil das Opfertier eine gottesdienstliche Handlung ist wie das Opfer im Pilgerzustand, wird nur das vorgeschrieben, was vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert ist. Und es ist nicht überliefert, dass er etwas anderes als Kamele, Rinder und Schafe geopfert oder dargebracht hat.“ Ende des Zitats.