Donnerstag 25 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 26 Dezember 2024
German

Ist es erlaubt das Fasten zu brechen, noch bevor man den Gebetsruf hört?

Frage

Ist es erlaubt Sekunden vor dem Gebetsruf zu essen, mit dem Wissen, dass ich den Gebetsruf nicht höre, da das Gebiet schiitisch ist und sie erst nach unserem Gebetsruf ihren Gebetsruf ausrufen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn die Sonne untergeht, dann ist es dem Fastenden erlaubt sein Fasten zu brechen, egal ob der Gebetsrufer zum Gebet gerufen hat oder nicht. Denn was zählt, ist der Sonnenuntergang. Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn die Nacht von hier (aus dem Osten) kommt, der Tag von dort (in den Westen) geht und die Sonne untergeht, dann hat der Fastende bereits sein Fasten gebrochen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1954) und Muslim (1100).

Ibn Daqiq Al-'Id sagte:
„In diesem Hadith ist eine Widerlegung auf die Schiiten, da sie ihr Fastenbrechen bis zum Erscheinen der Sterne hinaufschieben.“

Aus „Fath Al-Bari“.

Einige Gebetsrufer mögen den Gebetsruf um einen kleinen Zeitraum verspäten, wodurch ihr Gebetsruf nicht beachtet wird. Diese Tat widerspricht der Leitung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der uns danach angespornt hat uns mit dem Fastenbrechen nach dem Sonnenuntergang zu beeilen. Denn er sagte: „Die Menschen werden sich so lange im Guten befinden, solange sie sich mit dem Fastenbrechen beeilen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1957) und Muslim (1098).

Dem Fastenden ist es erlaubt das Fasten zu brechen, wenn er stark davon ausgeht, dass die Sonne untergegangen ist. Und das Erlangen von Gewissheit ist hier nicht bedingt, vielmehr reicht es, wenn man stark davon ausgeht.

Und wenn der Fastende stark davon ausgeht, dass die Sonne untergegangen ist und das Fasten bricht, dann lastet nichts auf ihm.

Es ist ihm aber nicht erlaubt das Fasten zu brechen, wenn er zweifelt ob die Sonne untergegangen ist.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Und er hat es zu einer Sunnah gemacht, dass man sich beim Fastenbrechen beeilen soll, wenn die Sonne untergegangen ist. Und hier wird der Sonnenuntergang beachtet und nicht der Gebetsruf, besonders in der heutigen Zeit, wo sich die Menschen auf Zeitpläne verlassen und sie betrachten diese Zeitpläne mit ihren Uhren, welche vor- oder nachgehen können. Wenn die Sonne also untergeht und du dies gesehen hast, obwohl die Leute noch nicht zum Gebet gerufen haben, dann darfst du dein Fasten brechen. Und wenn sie zum Gebet rufen und du hast gesehen, wie sie noch nicht untergegangen ist, dann darfst du dein Fasten nicht brechen. Denn der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn die Nacht von hier kommt, der Tag von dort geht und die Sonne untergeht, dann hat der Fastende bereits sein Fasten gebrochen.“

Es ist kein Problem wenn (draußen) noch starkes Licht scheint, da manche sagen, dass sie noch bleiben würden, bis die Sonnenscheibe untergehe und es beginne etwas dunkel zu werden. Dies wird nicht beachtet. Schau vielmehr auf die Sonnenscheibe. Denn, wenn der oberste Punkt von ihr untergeht, dann ist die Sonne (vollständig) untergegangen. Dann gehört es zur Sunnah, dass man sein Fasten bricht.

Wenn nun jemand sagt: „Ist es mir erlaubt das Fasten zu brechen, wenn ich stark davon ausgehe, dass die Sonne untergegangen ist?“

So ist die Antwort: Ja! Und der Beweis dafür steht im Sahih-Werk von Al-Bukhary, in dem er überliefert, dass Asmaa' Bint Abi Bakr -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete: „Wir haben, zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, an einem bewölkten Tag das Fasten gebrochen, doch dann schien die Sonne (noch).“ Und es ist bekannt, dass sie ihr Fasten nicht gebrochen haben und dabei wussten, dass die Sonne untergegangen ist. Denn, wenn sie davon wüssten, dann würde die Sonne (danach) nicht scheinen. Jedoch haben sie ihr Fasten gebrochen, basierend darauf, dass sie stark davon ausgingen, dass sie untergegangen ist. Doch dann verschwanden die Wolken und die Sonne schien (noch).“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (267/6).

Quelle: Islam Q&A