Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Gebetswaschung nach jedem Zustand der Unreinheit verpflichtend ist, solange der Mensch nicht beten möchte.
Wenn er beten will, dann ist die rituelle Reinheit verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um eine große oder eine kleine Unreinheit handelt. Denn der Quranvers ordnet die Gebetswaschung beim Aufstehen zum Gebet an. Allah, der Erhabene, sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, ...“ (Surah Al-Maidah, Vers 6)
Von 'Abdullah Ibn 'Abbas wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - aus der Toilette kam. Darauf wurde ihm Essen gebracht, und man sagte: „Sollen wir dir nicht Wasser für die Gebetswaschung bringen?“ Er sagte: „Mir wurde die Gebetswaschung nur dann befohlen, wenn ich mich zum Gebet erhebe.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1770) und von Al-Albani als authentisch eingestuft.
Dieser Hadith zeigt, dass die Gebetswaschung nur dann verpflichtend ist, wenn man beten möchte. Allerdings gibt es Handlungen, bei denen die Gebetswaschung empfohlen ist, wie das Lesen des Qurans, das Schlafengehen und andere.
Man sollte außerdem wissen, dass ein Mensch mehrere Gebete mit derselben Gebetswaschung verrichten darf, solange seine Reinheit nicht aufgehoben wurde.
Authentisch vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ist überliefert, dass er am Tag der Eroberung von Makkah alle Gebete mit einer einzigen Gebetswaschung verrichtete und über seine Lederstrümpfe strich. Darauf sagte 'Umar Ibn Al-Khattab: „Ich habe gesehen, dass du etwas getan hast, was du sonst nicht zu tun pflegtest.“ Er antwortete: „Ich habe es absichtlich getan, o 'Umar.“ Überliefert von Muslim (At-Taharah/415).
Imam An-Nawawi sagte in seinem Kommentar zu Sahih Muslim: „Dieser Hadith zeigt die Zulässigkeit, die Pflichtgebete und freiwilligen Gebete mit einer einzigen Gebetswaschung zu verrichten, solange keine neue Unreinheit eingetreten ist. Dies ist nach dem Konsens der maßgeblichen Gelehrten erlaubt.“
Und Allah weiß es am besten.