Glückwünsche zum Fest (ʿId) im Islam
Das Beglückwünschen zum Fest im Islam ist erlaubt, und es gibt dafür keine spezielle festgelegte Glückwunschformel. Vielmehr ist das, woran sich die Menschen gewöhnt haben, erlaubt, solange es keine Sünde ist. Denn es ist von den Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - überliefert, dass sie sich zum Fest gegenseitig beglückwünschten, indem sie sagten: „Möge Allah von uns und von euch annehmen.“ Und es ist kein Problem, nach dem Festgebet die Hände zu schütteln, sich zu umarmen und einander zu beglückwünschen, weil die Menschen dies nicht in der Absicht des Gottesdienstes oder der Annäherung an Allah - erhaben und mächtig ist Er - tun, sondern sie tun es aus Gewohnheit sowie aus Höflichkeit und Respekt. Und solange es sich um eine Gewohnheit handelt, zu der die Schariah kein Verbot ausgesprochen hat, ist das Grundprinzip dabei die Erlaubnis.