Alles Lob gebührt Allah..
„Ja. Es ist demjenigen, der sich im I'tikaf befindet, gestattet, dass er telefoniert, um einige Bedürfnisse der Muslime zu regeln, falls er das in der Moschee tut, in der er sich im I'tikaf befindet, da er in diesem Fall die Moschee nicht verlässt. Wenn dieses jedoch außerhalb der Mosche sein sollte, so darf er deswegen nicht die Moschee verlassen.
Wenn jedoch eine Person mir der Regelung der Bedürfnisse der Muslime beauftragt ist, so soll er keinen I'itikaf machen, da die Regelung der Bedürfnisse der Muslime wichtiger ist als der I'itikaf, da ihr Nutzen wichtiger ist. Der umfassende Nutzen (welcher auch andere miteinbezieht) ist besser und vorzuziehender als ein eingeschränkter Nutzen (Eigennutz), es sei denn, dass dieser eingeschränkte Nutzen zu den wichtigen Angelegenheiten und Verpflichtungen des Islam gehört.“
[des geehrten Schaikhs Muhammad ibn Salih 'Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein]