Alles Lob gebührt Allah..
Dem Zurechnungsfähigen (arab. Mukallif) ist das Fastenbrechen im Ramadan aufgrund eines Prüfungstermins nicht erlaubt, da dies nicht zu den islamischen Entschuldigungsgründen zählt. Vielmehr ist das Fasten für ihn eine Pflicht.
Er sollte nachts lernen. Sollte dies jedoch für ihn eine Erschwernis sein, dann tagsüber.
Die Prüfungs-Veranstalter sollten nachsichtig mit den Schülern sein und die Prüfungen außerhalb des Ramadans stattfinden lassen, wodurch zwischen zwei Interessen vereinigt wird: Das Interesse des Fastens und das des Lernens für die Prüfungen.
Es wurde authentisch über den Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - berichtet, dass er sagte: „O Allah, wer mit einer Angelegenheit meiner Ummah betraut wird und gütig zu ihr war, so sei gütig zu ihm. Und wer mit den Angelegenheiten meiner Ummah betraut wird und es schwierig für sie macht, so mach es auch ihm schwierig.” (Überliefert von Muslim in seinem Sahih Werk)
Mein Rat an die Verantwortlichen für die Prüfungen ist, dass sie nachsichtig mit den Schüler/innen sind und die Prüfungen nicht im Ramadan, sondern vorher oder nachher stattfinden lassen.
Und wir bitten Allah für alle um Erfolg.