Alles Lob gebührt Allah..
„Erstens:
Wenn derjenige, der seine Kinder ernährt/versorgt, islamrechtlich als Bedürftiger/Armer gilt und die Kinder kein Geld haben, das man für sie ausgeben kann, dann zählen sie zu den Armen im Bezug auf diese Sühneleistung
Zweitens:
Die Speise, die für die Sühneleistung anerkannt wird, ist das, was derjenige, der sie leisten muss, normalerweise selber isst und seiner Familie zum Essen gibt, wie Datteln, Weizen, Mais, Reis usw..
Bei Allah ist der Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile
Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh 'Abdullah Ibn Qu'ud.
Aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Al-Majmu'ah Ath-Thaniyah“ (9/219).