Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Urteil über die medizinische Behandlung

Frage

Wenn jemand sich in einem fortgeschrittenen Stadium einer schweren Krankheit befindet, bei der die Behandlung nicht mehr wirksam ist (mit sehr geringer Hoffnung auf Besserung), sollte der Patient die Behandlung akzeptieren? Die Behandlung hat Nebenwirkungen, die der Patient nicht zusätzlich zu seinem Leiden möchte. Generell, ist es für einen Muslim verpflichtend, sich behandeln zu lassen, oder ist es optional?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die medizinische Behandlung ist grundsätzlich erlaubt. Abu Ad-Darda -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, Allah hat Krankheit und Heilmittel herabgesandt und für jede Krankheit ein Heilmittel bestimmt. Behandelt euch also, jedoch nicht mit Verbotenem.“ Überliefert von Abu Dawud (3376). Ebenso berichtete Osama ibn Shuraik -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass die Beduinen zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagten: „Sollen wir uns nicht behandeln lassen?“ Der Prophet antwortete: „Ja, behandelt euch, denn wahrlich Allah hat keine Krankheit gesandt, ohne auch ihre Heilung zu senden, außer einer Krankheit.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was ist dies?“ Er antwortete: „Das Altern." Überliefert von At-Tirmidhi (4/383, Nr. 1961) und er bezeichnete diese Überlieferung als gut und authentisch, und sie ist auch in Sahih Al-Jami' (2930) enthalten.

Die Mehrheit der Gelehrten (Hanafiten und Malikiten) ist der Ansicht, dass die medizinische Behandlung erlaubt ist. Die Schafi'iten, Al-Qadi, Ibn 'Aqil und Ibn Al-Jawzi unter den Hanbaliten sind der Ansicht, dass sie empfohlen ist, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wahrlich, Allah hat Krankheit und Heilmittel herabgesandt und für jede Krankheit ein Heilmittel bestimmt. Behandelt euch also, jedoch nicht mit Verbotenem.“ Es gibt auch andere Überlieferungen, in denen zur medizinischen Behandlung aufgefordert wird. Sie sagen, dass die Heilung und die Tatsache, dass der Prophet selbst medizinisch behandelt wurde, darauf hinweisen, dass die medizinische Behandlung erlaubt ist. Die Meinung der Schafi'iten ist, dass sie empfohlen ist, wenn nicht festgestellt wird, dass die Behandlung nützlich sei, wenn aber festgestellt wird, dass sie absolut nützlich ist, wie bei dem Festbinden/Schließen einer Wunde, ist es obligatorisch. Ein Beispiel dafür in unserer Zeit ist die Bluttransfusion in bestimmten Fällen.

Siehe: „Haschiyah Ibn 'Abidin“ (5/215, 249); „Al-Hidaya“ als Ergänzung zu „Fath al-Qadir“ (8/134); „Al-Fawakih ad-Dawani“ (2/440); „Rawdat at-Talibin“ (2/96); „Kashaf al-Qina'“ (2/76); „Al-Insaf“ (2/463); „Al-Adab ash-Shar'iyyah“ (2/359) und was danach kommt. Siehe auch „Haschiyah al-Jamal“ (2/134).

Ibn al-Qayyim sagte:  „In authentischen Ahadith wird zur medizinischen Behandlung aufgefordert, was dem Vertrauen auf Allah nicht widerspricht. Genauso wenig wie das Beseitigen von Hunger, Durst, Hitze und Kälte mit ihren Gegenteilen dem Vertrauen widerspricht. Die volle Bedeutung des Monotheismus (Tauhid) kann nur durch die direkte Nutzung der Mittel erreicht werden, die Allah als Mittel zur Erreichung ihrer Ursachen eingesetzt hat, sei es quantitativ oder islamrechtlich. Die Verhinderung ihrer Nutzung beeinträchtigt das Vertrauen selbst, so wie sie die Angelegenheit und Weisheit beeinträchtigt, und wird geschwächt, weil er glaubt, dass das Verlassen dieser Mittel stärker im Vertrauen ist. Denn dies zu Verlassen ist eine Unfähigkeit, die dem Vertrauen widerspricht, dessen Realität das Vertrauen des Herzens auf Allah beim Erlangen von allem, was dem Diener im Dies- und Jenseits nützt, und Abwehren von allem, was ihm im Dies- und Jenseits schadet, ist. Mit diesem Vertrauen sollte die Ergreifung der Mittel direkt einhergehen. Wenn er sie jedoch verlässt, vernachlässigt er die Weisheit und die islamische Gesetzgebung. Der Diener sollte seine Unfähigkeit nicht als Vertrauen betrachten, und sein Vertrauen nicht als Unfähigkeit. Aus: „Zad al-Ma'ad“ (4/15). Siehe auch „al-Mausu'ah al-Fiqhiyyah“ (11/116).

Zusammenfassend lässt sich auf die genannte Frage antworten, dass die medizinische Behandlung nach Ansicht der Gelehrten nicht obligatorisch ist, es sei denn, es gibt einen klaren Nutzen - nach Ansicht einiger Gelehrter. Da die medizinische Behandlung im genannten Fall keinen eindeutigen Nutzen hat und der Patient psychisch darunter leidet, ist es absolut akzeptabel, sie abzulehnen. Der Patient sollte jedoch das Vertrauen auf Allah nicht vergessen und Zuflucht bei Ihm suchen, denn die Türen des Himmels stehen für das Bittgebet offen. Der Patient kann mit sich selbst mit dem Lesen der Sure Al-Fatiha, Al-Falaq und An-Nas Ruqya machen, denn dies stärkt ihn seelisch und körperlich, zusätzlich zu den Belohnungen, die mit dem Rezitieren des Qurans einhergehen. Allah ist der Heiler, und es gibt keinen Heiler außer Ihm.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid