Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die muslimische Frau aufgrund von Schwangerschaft oder des Stillens nicht gefastet hat, ist sie verpflichtet dies nachzuholen, wenn der Entschuldigungsgrund nicht mehr vorhanden ist, so wie es im Falle des Kranken ist, über den Allah -erhaben ist Er- sagte: „...wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)…“ (Al-Baqarah 2:185)
Sie kann die Tage unabhängig voneinander (d. h. getrennt) fasten, sodass es für sie leichter ist.
(Siehe das Buch „Siebzig Fragen zum Fasten“, das auf dieser Seite zu finden ist).
Sie sollte die Tage nachfasten noch bevor der nächste Ramadan eintritt. Doch wenn der Entschuldigungsgrund noch besteht, so soll sie es nachholen, wenn sie dazu in der Lage ist. Sie soll aber nicht die Armen speisen, ehe sie nicht vollkommen unfähig ist, die Tage nachzufasten.
Und Allah weiß es am besten.