Alles Lob gebührt Allah..
Die Sühne der Schuld wird von Allah -erhaben ist Er-, in Seinem Worten, erklärt:
„Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget!“ [Al-Maaida:89]
Somit stehen dem Menschen drei Dinge zur Wahl:
1. Das Speisen von zehn Armen, mit dem, womit man normalerweise seine Familie speist. So soll er jedem Armen einen halben Saa‘ von dem geben, was am meisten in dem (jeweiligen) Land gegessen wird, wie Reis usw.. Das Maß davon (vom Saa‘) sind ungefähr 1 1/2 kg. Wenn man also normalerweise Reis mit Beilagen isst, dann soll man ihm (dem Armen) Reis mit Beilagen oder Fleisch geben. Und wenn man zehn Arme versammelt, ihnen entweder zu Mittag oder Abend Essen gibt, dann genügt dies.
2. Das Kleiden von zehn Armen. So soll man jeden Armen mit etwas kleiden, womit er beten kann. So soll man dem Mann ein Gewand oder Untergewand geben und der Frau ein langes/weites Gewand oder einen Khimar.
3. Einen gläubigen Sklaven befreien.
Und wer nichts davon findet, der soll drei Tage hintereinander fasten.
Die Mehrheit der Gelehrten sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, wenn man die Sühne in Form von Bargeld entrichtet.
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Es reicht im Bezug auf die Sühne nicht aus, dass man den Wert der Speise oder Kleidung auszahlt, da Allah die Speise erwähnte, womit die Sühne nicht durch etwas anderes entrichtet wird, und weil Allah einem die Wahl auf drei Dinge stellt. Und wenn es erlaubt wäre den Wert zu bezahlen, dann wäre die Wahl nicht auf diese drei Dinge beschränkt.“
Aus „Al-Mughni“ von Ibn Qudama (256/11).
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Sühne soll in Form von Speise entrichtet werden und nicht von Bargeld, denn so steht es im edlen Koran und in der reinen Sunnah. Man muss einen halben Saa‘ vom Grundnahrungsmittel des (jeweiligen) Landes, an Datteln, Weizen etc., entrichten. Das Maß vom Saa‘ beträgt ungefähr 1 1/2 kg. Und wenn du sie zu Mittag oder Abend speist oder ihnen Kleidung gibst, mit der sie beten können, was ein Gewand oder Untergewand sein kann, dann genügt dies.“
Entnommen aus „Fatawa Islamiya“ (481/3).
Schaikh Ibn ‘Uthaimin sagte:
„Wenn der Mensch weder einen Sklaven, noch Kleidung, noch Speise findet, so soll er drei Tage fasten. Diese sollen hintereinander liegen und man darf dazwischen nicht sein Fasten brechen.“ Aus „Fatawa Manaar Al-Islam“ (667/3).
Und Allah weiß es am besten.