Alles Lob gebührt Allah..
Das Verbot, über Allah ohne Wissen zu sprechen
Allah – erhaben ist Er – hat es verboten, ohne Wissen über Ihn zu sprechen, und Er hat dies mit dem Götzendienst (arab. Schirk) und großen Sünden gleichgestellt. So sagte Er, erhaben ist Er: Sag: „Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wisst.” (Al-’Araf:33)
Zum Sprechen über Allah ohne Wissen gehört auch, was in der Frage erwähnt wird: Dass einige behaupten, das Fasten von drei Tagen im Monat Scha’ban, in der Art und Weise, wie es in der Frage beschrieben wird, eine Neuerung (arab. Bid’a) sei.
Die Vorzüge des Fastens an den Weißen Tagen
Es ist empfohlen (arab. mustahab), an drei Tagen jedes Monats zu fasten, wobei die besten Tage die Weißen Tage sind, nämlich der 13., 14. und 15.
Über Abu Huraira – möge Allah mit ihm zufrieden sein – wird berichtet, dass er sagte: „Mein geliebter Freund hat mir drei Dinge empfohlen, die ich bis zu meinem Tod nicht vernachlässigen werde: Das Fasten an drei Tagen jedes Monats, das Duha-Gebet und die Verrichtung des Witr-Gebets vor dem Schlafengehen.“ Überliefert von Al-Bukhari (1124) und Muslim (721).
Über Abdullah ibn Amr ibn Al-As – möge Allah mit beiden zufrieden sein – wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte zu mir: ‚Es genügt, wenn du an jedem Monat drei Tage fastest; denn für jede gute Tat erhältst du das zehnfache an Belohnung, und das entspricht dem Fasten des ganzen Jahres.‘“ Überliefert von Al-Bukhari (1874) und Muslim (1159).
Über Abu Dharr wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte zu mir: ‚Wenn du an einigen (Tagen) des Monats fastest, dann faste am 13., 14. und 15. des Monats.‘“ Überliefert von At-Tirmidhi (761) und An-Nasa’i (2424). At-Tirmidhi stufte ihn als gut (hasan) ein, und ebenso Al-Albani in „Irwa’ Al-Ghalil“ (947).
Shaikh Muhammad Ibn Salih Al-Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – wurde gefragt:
„Im Hadith wird berichtet, dass der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – Abu Huraira – möge Allah mit ihm zufrieden sein – das Fasten an drei Tagen jedes Monats empfohlen hat. Wann sollten diese Tage gefastet werden? Und müssen sie aufeinanderfolgend sein?”
Er antwortete: „Diese drei Tage können aufeinanderfolgend oder getrennt gefastet werden. Sie können zu Beginn, in der Mitte oder am Ende des Monats liegen; die Angelegenheit ist weit gefasst, Alhamdulillah, da der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – keinen bestimmten Zeitpunkt festgelegt hat. Aisha – möge Allah mit ihr zufrieden sein – wurde gefragt: Fastete der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – an drei Tagen jedes Monats? Sie sagte: ‚Ja.‘ Es wurde gefragt: ‚An welchen (Tagen) des Monats fastete er?‘ Sie antwortete: ‚Es machte ihm nichts aus, an welchem Tag des Monats er fastete.‘“ Überliefert von Muslim (1160).
Jedoch sind die Tage 13., 14. und 15. des (islamischen) Monats besser, da dies die Weißen Tage sind.“ „Majmu’ Al-Fatawa“ von Shaikh Ibn Uthaimin, 20 / Frage Nr. 376).
Das freiwillige Fasten in der zweiten Hälfte von Scha’ban
Vielleicht wollte dich derjenige davon abhalten, an diesen Tagen in diesem Monat (Scha’ban) zu fasten, weil er wusste, dass der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – das Fasten in der zweiten Hälfte von Scha’ban untersagt hat .
In der Antwort auf die Frage mit dem Titel „Es ist nichts Falsches daran Fastentage vom Ramadan in der zweiten Hälfte des Monats Schaˈban nachzuholen“ (Frage Nr. 49884) wurde bereits erwähnt, dass dieses Verbot nur für diejenigen gilt, die in der zweiten Hälfte von Scha’ban mit dem Fasten beginnen, ohne (generell) regelmäßig zu fasten.
Wer jedoch in der ersten Hälfte von Scha’ban mit dem Fasten begonnen hat und in der zweiten Hälfte weiterhin fastet, oder wer (generell) regelmäßig fastet, so besteht kein Einwand gegen das Fasten in der zweiten Hälfte von Scha’ban. Dies gilt auch für jemanden, der es gewohnt ist, an drei Tagen jeden Monats zu fasten oder an Montagen und Donnerstagen zu fasten.
Darauf basierend, gibt es keinen Einwand gegen dein Fasten von drei Tagen im Monat Scha’ban, auch wenn einige dieser Tage in der zweiten Hälfte des Monats liegen.
Das häufige Fasten im Monat Scha’ban
Es besteht kein Problem darin, im Monat Scha’ban häufig zu fasten; im Gegenteil, es gehört zur Sunnah. Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – pflegte in diesem Monat vermehrt zu fasten.
Über A’ischa – möge Allah mit ihr zufrieden sein – wird berichtet, dass sie sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – fastete (so viel), dass wir sagten, er würde (es) nie brechen, und er brach das Fasten (so oft), dass wir sagten, er würde nie fasten. Ich habe den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – keinen Monat durchgehend fasten sehen außer im Ramadan, und ich habe ihn in keinem anderen Monat mehr fasten sehen als im Monat Scha’ban.“ Überliefert von Al-Bukhari (1868) und Muslim (1156).
Abu Salama berichtete, dass Aisha – möge Allah mit ihr zufrieden sein – ihm sagte: „Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – fastete keinen Monat mehr als den Monat Scha’ban, denn er fastete den gesamten Monat Scha’ban. Er pflegte zu sagen: ‚Nehmt (d.h. verrichtet) von den Taten das, was ihr ertragen könnt, denn Allah wird nicht müde (die Taten zu belohnen), bis ihr müde werdet.‘ Und das Gebet, das dem Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – am liebsten war, war das, das er regelmäßig verrichtete, auch wenn es wenig war. Wenn er ein Gebet verrichtete, hielt er es regelmäßig ein.“ Überliefert von Al-Bukhari (1869) und Muslim (782).
Und Allah weiß es am besten.