Alles Lob gebührt Allah..
Die Bestimmung des Lohnes für die Taten, welche die Diene verrichten, obliegt Allah alleine -dem Gewaltigen und Mächtigen-. Wenn der Diener Allah um eine Belohnung ersucht und sich in Gehorsamkeit Ihm gegenüber bemüht, so wir Er seinen Lohn nicht verloren gehen lassen, wie es der Erhabene sagte: „Wir lassen den Lohn derer nicht verlorengehen, die die besten Taten begehen.“ [Al-Kahf 18:30]
Was derjenige, der noch etwas vom Ramadan nachzufasten hat, tun sollte, ist erst dieses nachzufasten und danach die sechs Tage vom Schawwal, weil es nicht möglich ist die sechs Tage vom Schawwal dem Fasten vom Ramadan folgen zu lassen, erst nachdem man das Fasten vom Ramadan vervollständigt hat.
Und bei Allah liegt die Gewährung des Erfolges.
Allahs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Und Allah weiß es am besten.