Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Urteil zur vorsätzlichen Abtreibung wurde bereits in der Antwort auf Frage Nr. (42321) erläutert, greifen Sie darauf zurück.
Ebenso wurden bereits die Urteile, welche sich durch den Verlust des Fetus in den verschiedenen Stadien während der Schwangerschaft ergeben, in der Antwort auf Frage Nr. (12475) erläutert.
Zweitens:
Wenn die Frau den Fötus verliert und dieser keine menschlichen Erkennungsmerkmale, wie den Kopf oder die Rippen aufweist, so gilt das austretende Blut als verendetes Blut (und) das Gebet und das Fasten ist ihr dadurch nicht verboten. Sollten (jedoch) menschliche Erkennungsmerkmale (am Fötus) zu sehen sein, so zählt das austretende Blut als Nachblutung nach der Schwangerschaft (arab. Nifas). Und die geringste Anzahl an Tagen, in denen die menschlichen Erkennungsmerkmale auftreten, beträgt 81 Tage, wie dargelegt in der Antwort zu Frage Nr. (37784).
Drittens:
Wenn du dein Fasten gebrochen hast, weil du dachtest, dass das austretende Blut als Nachblutung (arab. Nifas) galt, sich dann (für dich jedoch) herausstellte, dass es als verendetes Blut gilt und du deshalb das Fasten und das Gebet nachgeholt hast, so obliegt dir nichts Weiteres. Wenn du die Gebete jenes Tages (jedoch) noch nicht wiederholt hast, so beeile dich darin, sie nachzuholen.
Möge Allah uns und dir Erfolg zu Seinem Gehorsam verleihen und zu dem, was Ihn zufrieden stellt.
Und Allah weiß es besser.