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Ist es demjenigen, sei es Mann oder Frau, der ein Opfertier schächtet, erlaubt sein Haar und seine Nägel zu kürzen. Und was sind die Dinge, die mit dem Beginn des Monats Dhul-Hijjah verboten sind?
Alles Lob gebührt Allah..
Mit dem Monatsbeginn von Dhul-Hijjah ist es demjenigen, der ein Opfertier darbringen möchte, verboten (haram) etwas von seinem Haar, seinen Nägeln oder der Haut zu entfernen. Dies aufgrund dessen, was Imam Muslim (1977) von Umm Salamah -möge Allah zufrieden mit ihr sein- überlieferte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Wenn ihr den Neumond von Dhul-Hijjah seht und jemand von euch ein Opfertier schächten möchte, so soll es sich von seinem Haar und seinen Nägel zurückhalten (sprich nichts davon entfernen).“
Und in einer anderen Version bei ihm heißt es:
„Wenn die Zehn (sprich die zehn ersten Tage vom Monat Dhul-Hijjah) beginnen und jemand von euch ein Opfertier schächten will, so soll er weder sein Haar, noch seine Haut anfassen (sprich etwas davon entfernen.)“
An-Nawawi -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte:
„Die Gelehrten haben einen Dissens bezüglich derjenigen Personen, die schächten wollen und die ersten zehn Tage von Dhul-Hijjah angebrochen sind. Sayydid Ibn Musayyib, Rabiˈah, Ahmad, Ishaq, Dawud und einige Gefährten von Asch-Schafiˈi sagten:
„Es ist ihm verboten (Haram) etwas von seinem Harr und seinen Nägeln zu entfernen bis er das Opfertier zur Zeit des Schächten geschächtet hat.“ Imam Asch-Schafiˈi und seine Gefährten sagten: „Es ist verpönt (Karahatu at-Tanzih) und nicht verboten (haram)…“
[Ende des Zitats aus „Scharh Muslim“]
Dieses Urteil gilt allgemein bezüglich eines jeden, der ein Opfertier schächten will, sei es ein Mann oder eine Frau.
Asch-Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Was ist der Frau, die beabsichtigt ein Opfertier für sich, ihre Hausangehörigen oder für ihre Eltern zu schächten, erlaubt mit ihrem Haar zu tun, wenn die ersten zehn Tage von Dhul-Hijjah anbrechen?“
Er antwortete:
„Es ist ihr erlaubt ihr Haar zu entflechten und zu waschen, jedoch nicht zu kämmen. Was beim Entflechten oder Waschen an Haaren abfällt, so birgt das keinen Schaden.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa-sch-Schaikh Ibn Baz“ (18/47)]
Etwas anderes, wie das Tragen von Kleidung, das Parfümieren oder der Beischlaf, ist demjenigen, der zu Schächten beabsichtigt, nicht verboten.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (70290)
Und Allah weiß es am besten.