Die Zakat ist für Schafe verpflichtend, wenn sie den Nisab erreicht haben - und dieser beträgt: vierzig Schafe - und ein vollständiges Jahr über den Nisab vergangen ist, während er sich in deinem Besitz befindet; aufgrund des Hadith bei Ibn Majah (1792) von Aisha - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, die sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagen: „Es gibt keine Zakat auf Vermögen, bis ein Jahr darüber vergangen ist.“ Al-Albani stufte ihn als authentisch ein in Irwa Al-Ghalil unter der Nummer (787).
Das Verstreichen eines Jahres ist eine Bedingung für die Verpflichtung der Zakat auf Gold, Silber, Geld und das Weidevieh.
Wenn also der Besitz vor der Vollendung des Jahres endet - sei es durch Verlust des Vermögens, durch Verkauf, durch Schenkung oder Ähnliches -, dann ist die Zakat dafür nicht verpflichtend.
Demnach ist auf deine Mutter keine Zakat verpflichtend, weil ihr Besitz an den Schafen vor der Vollendung des Jahres endete. Ebenso ist auf dich für diese Schafe, die du gekauft hast, keine Zakat verpflichtend, bis ein vollständiges Jahr seit dem Zeitpunkt deines Besitzes an ihnen vergangen ist.
Und Allah weiß es am besten.