Alles Lob gebührt Allah..
Diese Handlungen sind dem Fastenden nicht speziell auferlegt worden und stehen auch nicht im Widerspruch zum Fasten. Der Fastenende enthält sich vom Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr, was das Fasten ungültig macht.
Ebenso enthält er sich von Sünden und Frevelhaften, wie das Lästern und der Verleumdung, welche den Lohn des Fastens verringern.
Was aber das Kürzen der Fingernägel oder das Kürzen bzw. Rasieren des Intimbereichs angeht, so sind dies Angelegenheiten der natürlichen Veranlagung (arab. Fitrah) und spätestens nach 40 Tagen wieder zu kürzen, da dies vom Gesetzgeber so befristet wurde. Sie haben jedoch nichts mit der Gültigkeit des Fastens zu tun.
Und Allah weiß es am besten.