Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Urteil über das Tragen von beschrifteten Hemden im Gebet

Frage

Ist es erlaubt beschriftete Hemden im Gebet mit dem Imam zu tragen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Urteil über das Gebet in Kleidung, die Arten von Bildern, Aufschriften und Symbolen beinhalten, bedarf einer detaillierten Erklärung:

Erstens:

Wenn es Bilder mit verbotenen Inhalten sind, wie Frauen, Kreuze, Parolen von Ländern, die den Muslimen gegenüber feindlich gesinnt sind, Zeichnungen von Lebewesen oder von verbotenen Konsummittel, wie Alkohol oder Zigaretten etc., so ist es grundsätzlich nicht erlaubt diese zu tragen. Und sie im Gebet zu tragen ist noch verbotener. Und da diese Bilder selbst verboten sind, ist es, nach der richtigeren Ansicht der Gelehrten, nicht erlaubt Kleidungen zu tragen, die solche Dinge beinhalten.

Zweitens:

Wenn diese Kleidungen keine Bilder enthalten, sondern nur Sätze und Phrasen, die zur Sünde rufen, wie „kiss me“ oder „follow me“ auf Englisch, oder andere Wörter, die von den Aufrufern der Schandtaten verwendet werden, oder in denen Fehler in den Glaubensgrundsätzen enthalten sind, dann ist es ebenso verboten diese Kleidung außerhalb des Gebets zu tragen. Und sie dann noch im Gebet zu tragen ist noch verbotener. Der Grund für das Verbot ist klar, da darin schändliche Worte, für das Auge klar erkennbares Übel und ein Aufruf zu Sünden und dem Unglauben sind. Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte jedoch: „O die ihr glaubt, folgt nicht den Fußstapfen des Satans, denn wer den Fußstapfen des Satans folgt, der gebietet das Schändliche und Verwerfliche.“ [An-Nur:21]

Drittens:

Wenn die Gebetskleidung frei von Bildern oder verbotenen Wörtern ist, jedoch Verzierungen, Figuren oder andere Phrasen beinhalten, dann muss das Urteil folgendermaßen überprüft werden:

1. Wenn es etwas ist, dass die Blicke auf sich zieht und man stark davon ausgeht, dass es die Betenden, die es sehen, davon ablenkt über das Gebet nachzudenken, dann ist es verpönt darin zu beten, da authentisch überliefert wurde, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- alles verboten hat, was einen vom Gebet ablenkt. So wurde von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in einem Gewand mit Gravur betete und schaute kurz auf diese Gravur. Als er dann fertig war, sagte er: „Bringt mein Gewand zu Abu Jahm und gebt mir das einfache Gewand von ihm, denn es hat mich eben vom Gebet abgelenkt.“

Diesen Hadith hat Al-Bukhary in seinem „Sahih“ (373). Er fügte darüber den Titel hinzu: „Kapitel: Wenn man in Kleidung mit Gravur betet und darauf schaut“. Muslim überliefert dies ebenfalls in seinem „Sahih“ (556) und An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- fügte hier folgenden Titel hinzu: „Kapitel: Es ist verpönt das Gebet in Kleidung mit Gravur zu verrichten“.

Der Großgelehrte Ibn Daqiq Al-'Id -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Daraus entnahmen die Rechtsgelehrten, dass alles verpönt ist, was einen vom Gebet ablenkt, ob Farben, Stickereien und neuen Werkzeugen, denn das Urteil ist allgemein, da der Grund für dieses Urteil allgemein ist. Dieser ist die Ablenkung vom Gebet.“ Aus „Ihkam Al-Ahkam“ (S. 219).

Al-Qurtubi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Aus diesem Hadith wird entnommen, dass man sich von allem schützen soll, was einen im Gebet ablenken könnte, wenn man darauf schaut.“  Aus „Al-Mufhim lima aschkala min Talkhis Muslim“ (2/163).

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Alles, was den Betenden vom Gebet ablenken könnte, ist verpönt. Und wenn selbst der Prophet, dem Allah die Kraft gegeben hat keine Sünden zu begehen und vollkommen demütig zu sein, von etwas abgelenkt wurde, so gilt dies erst recht bei anderen Menschen.“ Aus „Al-Mughni“ (2/72).

Al-Buhuti Al-Hanbali -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist verpönt vor etwas zu beten, das einen in andere Gedanken bringen könnte, da es davon ablenkt das Gebet zu vervollständigen.“ Aus „Kaschaf Al-Qina'“ (1/307).

2. Wenn diese Verzierungen und Wörter, die nicht verboten sind, in kleinem Maße sind, sodass sie den Betenden nicht ablenken, oder welche sind, die bei der Kleidung der Leute normal sind, sodass sie die Blicke nicht auf sich ziehen, dann ist es nicht verpönt diese im Gebet zu tragen, da der Grund dafür entfällt, dass es verpönt ist.

Harb sagte: „Ich frage Ishaq nach dem Gebet in einem Tuch, und ich zeigte ihm ein Tuch mit Gravierungen und Stickereien. Er antwortete, dass es erlaubt sei.“ Aus „Fath Al-Bari“ (2(206), von Ibn Rajab.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn wir annehmen, dass sich der Imam nicht davon ablenken lässt, weil er blind ist, oder weil die Sache so weit verbreitet ist, dass sich keiner mehr darum kümmert oder hinschaut, dann sehen wir kein Problem darin darauf zu beten.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin“ (12/362).

Zusammengefasst: Wenn auf das Hemd, nach dem gefragt wird, nichts Verbotenes geschrieben steht, es aber die Blicke auf sich zieht und die Betenden, die darauf schauen, ablenkt, dann ist es verpönt damit zu beten. Und wenn nicht, dann ist es nicht verpönt.

Wenn darauf jedoch etwas Verbotenes geschrieben steht, dann ist es grundsätzlich nicht erlaubt dies zu tragen, ob im oder außerhalb des Gebets.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A