Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Die Taubah (Reue) beim gestohlenen Gut ereignet sich nur durch die Rückgabe des Gutes seinem Besitzer oder seinen Hinterlassenen (Erben), nach seinem Ableben.

Frage

Vor einigen Jahren, in seiner Jugend, hat er Vermögen von seinem Großvater und seiner Großmutter gestohlen und danach Reue abgelegt (Taubah). Die Rückgabe der Rechte ihren Besitzern ist für die Vollständigkeit der Reue vorgeschrieben. Ist es erlaubt, den Rest des gestohlenen Vermögens nach ihrem Ableben zu spenden, weil es schwer ist, die Angehörigen (Hinterlassenen/Erben) zu erreichen, und weil sie zahlreich sind, und da es in diesem Land viele Notleidende (Bedürftige) gibt. Er denkt, dass dadurch (durch die Spende) ihnen der Lohn dafür zukommt.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Für die Gültigkeit der Taubah bezüglich der Rechte der Diener wird vorausgesetzt, dass die Rechte (Güter) ihren Besitzer zurückgegeben werden oder eine Wiedergutmachung geschieht. Dies aufgrund dessen, was Al-Bukhary (2449) von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein- überlieferte, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wer seinem Bruder Unrecht, hinsichtlich der Verletzung seiner Ehre oder sonst irgend etwas zugefügt hat, der soll schon heute für eine Wiedergutmachung sorgen, ehe der Tag kommt, an dem diese durch (Wiedergutmachung mit) Dinar und Dirham nicht mehr möglich sein wird und an dem von seinen guten Taten soviel abgeschnitten wird, wie sein Unrecht ausmacht. Und wenn ihm keine guten Taten zugeschrieben worden sind, dann wird ersatzweise etwas von den Übeltaten seines Gegners genommen und (zugunsten) des anderen gelegt.‘“

Wenn eine Person Vermögen (Besitz) von einem anderen gestohlen hat und es ihr Erschwernis bereitet, ihm davon zu berichten, oder fürchtet, dass es zu einem größeren Unheil führt, wenn sie ihm davon berichtet, wie z.B. dass sich ein Bruch zwischen ihnen ereignet, so muss sie ihm nicht davon berichten. Vielmehr soll sie es ihm (dann) auf eine andere mögliche Weise zurückgeben, wie beispielsweise, dass sie es auf sein Konto überweist, oder jemandem gibt, der es ihm überreicht etc.

Zweitens:

Der Fragesteller ist dazu verpflichtet, das (gestohlene) Vermögen den Erben (Nachkommen) seiner Großeltern zurückzugeben, selbst wenn es ihm schwer fällt, solange das möglich ist. Es wird unterschieden zwischen der Schwierigkeit der Rückgabe des Vermögens, wenn man dazu in der Lage ist, und zwischen dem Entschuldigungsgrund und der Wiedergutmachung. Wenn es möglich ist, so ist man dazu verpflichtet, das Vermögen ihren Besitzern zurückzugeben, weil sie mehr Anrecht darauf haben. Sie sind ja jene, die das Recht haben, dieses Vermögen auszugeben. Und es ist nicht erlaubt, dass jemand ohne deren Wissen ihr Vermögen spendet, selbst wenn die Zahl der Armen im Land, in dem ihr euch befindet, zugenommen hat. Man darf es nicht beschönigen, dass eine Person das Vermögen einer anderen spendet. Sie kann ihr eigenes Vermögen, wie sie will, spenden.

Schaikh Ibn Al-ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Das Vermögen muss ihren Besitzern zugestellt werden, solange sie bekannt sind, oder ihre Erben bekannt sind. Es muss ihnen zurückgegeben werden. Wenn du aber vergessen hast, wer sie sind, sie überhaupt nicht kanntest, oder die Hoffnung aufgegeben hast sie zu finden, oder sie nicht finden konntest, so spende dann damit in ihrem Namen. Wenn sie jedoch bekannt sind, oder verstarben, aber ihre Erben (bzw. Nachkommen) bekannt sind, kann es sein, dass es einem schwer fällt, zu ihnen zu gehen und zu sagen: Dieses  ist das Vermögen, dass ich von euch zu Unrecht entwendet habe, so akzeptiert meine Reue und nehmt es an. Möglicherweise ist das schwer zu tun, und der Satan flüstert ihnen vielleicht ein, dass du mehr entwendet hast, als du zurückgabst. Suche in so einem Fall nach einem vertrauenswürdigen, vernünftigen Mann, der die Religion praktiziert und sag ihm: Mein Bruder, die Sache ist so und so, und dem Soundso gehört dieses, oder seinen Nachkommen, falls er verstorben ist. Er wird dir -so Allah will- helfen, dich von deiner Schuld zu entlasten. Er soll demjenigen, dem du Unrecht angetan hast sagen: Der Soundso hat Reue (Taubah) abgelegt, wobei er euch dieses Unrecht zugefügt hatte, indem er so und so viel an Vermögen stahl. So begleicht er seine Schuld. Dies, da die Gelehrten sagen: „Das Vermögen, dessen Besitzer bekannt ist, muss seinem Besitzer zugestellt werden.“
[Ende des Zitats aus „Al-Liqau Asch-Schahri“ Nr. (31)]

Wenn der Mensch Allah -erhaben ist Er- fürchtet (bzw. so gut es geht die Grenzen Allahs achtet) und darauf bedacht ist, die Rechte ihren Besitzern zurückzugeben, so wird ihm Allah -erhaben ist Er- das erleichtern, ungeachtet dessen, wie unmöglich oder schwer ihm die Angelegenheit erscheint.

Bezüglich seiner Worte: „Er denkt, dass dadurch (durch die Spende) ihnen der Lohn dafür zukommt.“

Das Vermögen gilt nicht als Vermögen der Großeltern, sondern wurde zum Vermögen ihrer Erben (Nachkommen).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A