Samstag 27 Shawwaal 1446 - 26 April 2025
German

Eigenschaften eines ehrlichen muslimischen Händlers

Frage

Was sind die grundlegenden Regeln oder Grenzen im Handel? Ich habe derzeit Wettbewerber, und einige von ihnen überwachen und spionieren mich ständig aus. Andere versuchen, ihre Konkurrenz mit dem Prinzip zu übertrumpfen, dass es im Handel keine Barmherzigkeit gibt, oder dass, wenn ich es nicht tue, sie es gegen mich tun werden. Was ist mir im Umgang mit meinen Wettbewerbern erlaubt? Was den Umgang mit Kunden betrifft, zum Beispiel im Hinblick auf den Anreiz zum Kauf: Ist es mir erlaubt, Personen zu engagieren und ihnen Geld zu zahlen, damit sie den Kunden meine Produkte empfehlen, während die Menschen denken, es handele sich um (echte) Kunden, obwohl das nicht der Fall ist - einzig mit dem Ziel, die Menschen dazu zu bringen, meine Produkte kennenzulernen, ohne dass ich dabei betrüge? Was ist das Urteil dazu? Und bin ich dazu verpflichtet, den Kunden zum Beispiel die Herkunft der Rohstoffe meiner Produkte unter dem Gesichtspunkt der Ehrlichkeit offenzulegen? Denn es ist bekannt, dass dies zu den Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen und Händlern gehört. Wie kann ich also ein ehrlicher Händler sein, wenn es viele Zweifel im Umgang mit Menschen, sowohl Kunden als auch Wettbewerbern gibt? Gibt es Empfehlungen für wissenschaftliche Quellen, die als tägliche Referenz für Händler geeignet sind?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Ein Händler sollte eine Reihe von guten Eigenschaften und Tugenden besitzen, damit Allah seinen Handel und Lebensunterhalt segnet.

Zu diesen Eigenschaften gehören:

- Seine Geschäfte dürfen ihn nicht vom Gedenken an Allah - erhaben ist Er -, vom Gebet oder der Erfüllung der Rechte Allahs in seinem Vermögen abhalten. Allah - erhaben ist Er - hat die gläubigen Diener gelobt, deren Handel sie nicht von Seinem Gehorsam ablenkt. So sagte Er, erhaben ist Er: „Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs, von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden, (37) damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.” (38) (An-Nur:37-38)

- Er soll das Erlaubte suchen und (darauf achten), dass er sich und seine Familie nichts Verbotenes zukommen lässt. Allah - erhaben ist Er - sagte: „O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt.” (An-Nisa:29)

- Sich von zweifelhaften Dingen (arab. Shubuhat) fernzuhalten. Im Hadith (heißt es): „Wer sich vor den zweifelhaften Dingen hütet, bewahrt damit seine Religion und seine Ehre. Und wer in zweifelhafte Dinge gerät, gerät in Verbotenes.“ Überliefert von Al-Bukhari (52) und Muslim (1599).

- Er sollte sich durch Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Gottesfurcht auszeichnen. Über Hakim ibn Hizam - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die beiden Verkäufer haben die Wahl, solange sie sich nicht voneinander trennen. Wenn sie ehrlich sind und klar kommunizieren, wird ihnen in ihrem Verkauf Segen zuteil. Wenn sie jedoch (etwas) verbergen und lügen, wird der Segen ihres Verkaufs vergehen.“ Überliefert von Al-Bukhari (1973) und Muslim (1532).

Ismail ibn Ubaid ibn Rifa'ah berichtet von seinem Vater und dieser wiederum von seinem Großvater, dass er mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zum Gebetsplatz ging. Er sah, wie die Menschen miteinander handelten, und sagte: „O Versammlung der Händler!“ Die Leute reagierten auf den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und erhoben ihre Häupter und Blicke zu ihm. Er sagte: „Die Händler werden am Tag der Auferstehung als Frevler auferstehen, es sei denn, sie fürchten Allah, handeln rechtschaffen und sind ehrlich.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1210) und Ibn Majah (2146), und Al-Albani stufte ihn in „Sahih At-Targhib" (1785) als authentisch ein.

- Sich nicht von der Spende (arab. Sadaqah) ablenken zu lassen. Über Qais ibn Abi Ghazalah wird berichtet, der sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „O Versammlung der Händler! Der Verkauf ist von Lärm und Schwören begleitet, so mischt ihn mit Almosen.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1208), Abu Dawud (3326), An-Nasai (3797) und Ibn Majah (2145) und Al-Albani stufte ihn in „Sahih Abu Dawud" als authentisch ein.

- Großzügigkeit und Leichtigkeit. Von Jabir ibn Abdillah - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Möge Allah demjenigen Barmherzigkeit erweisen, der großzügig ist, wenn er verkauft, wenn er kauft und wenn er Forderungen stellt.“ Überliefert von Al-Bukhari (1970).

- Die Fristverlängerung für den in Not Geratenen und das Nachlassen (von Schulden). Über Abu Al-Yasar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Menschen Zeit gibt oder ihm etwas erlässt, den wird Allah am Tag der Auferstehung im Schatten seiner Gnade beschützen.“ Überliefert von Muslim (3006).

- Das Sich-Fernhalten von verbotenen Geschäften und verwerflichen Eigenschaften, die für einen Muslim, ob Händler oder Nicht-Händler, nicht angemessen sind. Dazu gehören Geschäfte mit Zinsen (arab. Riba), der Verkauf von ungewissen Waren, der Rückverkauf, der Handel mit Verbotenem sowie Betrug, Lügen, Täuschung und Ähnliches.

- Der muslimische Händler sollte ebenfalls nach den edlen Eigenschaften streben, wie das Rückgängigmachen (eines Verkaufs) für denjenigen, der bedauert jenen Vertrag eingegangen zu sein, die Hilfe für Bedürftige und dass er das für seinen Bruder das liebt, was er sich selbst wünscht. Außerdem sollte er häufig für sich und seine muslimischen Brüder Bittgebete sprechen, dass Allah sie mit Erlaubtem von dem Verbotenen genügt und sie durch Seine Gnade von anderen unabhängig macht.

Und dass er sein Vertrauen auf Allah gut ausübt und sein Herz an seinen Herrn, den Verursacher der Ursachen und den Versorger aller Geschöpfe, bindet.

Und dass er sich von Gier, Habgier, Geiz, Habsucht, Betrug, Alleinverkauf und anderen verwerflichen Eigenschaften fernhält und sich stattdessen mit gegenteiligen, edlen Eigenschaften auszeichnet, wie Ehrlichkeit, gute Umgangsformen, das Gute für die Menschen zu wünschen, Großzügigkeit und Großmut.

Siehe auch die Fragen Nummer: (134621), (128891), (131590).

Zweitens:

Das Ausspionieren von Händlern, das absichtliche Schädigen von Wettbewerbern und die Aussage, dass es im Handel keine Barmherzigkeit gibt: All dies ist verboten und nicht angemessen für den muslimischen Händler. Das Ausspionieren ist verboten, und das absichtliche Zufügen von Schaden an einem Muslim ist ebenfalls verboten. Ein Muslim sollte für seinen Bruder das lieben, was er sich für sich selbst wünscht, und für ihn das verabscheuen, was er für sich selbst verabscheut.

Und es ist authentisch überliefert, dass er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Keinen Schaden (zufügen) und keine (gegenseitige) Schädigung!“ Überliefert von Ibn Majah (2340) und von Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch eingestuft.

Shaukani - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Hierin ist ein Beweis für das Verbot des Schädigens in jeder Form. Es ist nicht erlaubt, in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen, es sei denn, es gibt einen Beweis, der diese Allgemeinheit einschränkt.'“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Nail Al-Awtar“ (5/311).

Al-Bukhari (13), Muslim (45) und Al-Nasa'i (5017) überliefern - und der Wortlaut stammt von An-Nasa'i - über Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Bei Dem, in dessen Hand die Seele Muhammads ist, glaubt keiner von euch glaubt (richtig), bis er für seinen Bruder das liebt, was er für sich selbst an Gutem liebt.'“

Al-Hafizh (Ibn Hajar) - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Al-Kirmani sagte: ‚Und zum Glauben (arab. Iman) gehört auch, dass man für seinen Bruder das verabscheut, was man für sich selbst an Übel verabscheut.'“ Ende des Zitats.

Es ist auch nicht erlaubt, den Muslimen mit Misstrauen zu begegnen. Der Händler sollte nicht über seinen Bruder, mit dem er Handel betreibt, sagen: „Wenn ich ihm nicht so und so begegne, wird er mir schaden.” Vielmehr sollte er ihm mit Vertrauen begegnen und das Böse nicht mit Bösem vergelten, sondern vergeben und nachsichtig sein, so wie es der Charakter des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - war.

Die Konkurrenz sollte vielmehr ehrenhaft sein, basierend auf Ehrlichkeit, Brüderlichkeit und Liebe, danach zu streben, die Herzen rein zu halten, Unrecht zu vermeiden, das Geld der Menschen nicht unrechtmäßig zu nehmen, sich von Geiz, Habsucht und Gier zu distanzieren. Wir sollten mit dem Markt in Bezug auf Angebot und Nachfrage umgehen, keine Waren horten und niemandem Unrecht tun.

Drittens:

Der Umgang mit den Kunden muss auf Ehrlichkeit, ohne Betrug, Täuschung und Unrecht basieren. Es ist wichtig, Menschen zu beschäftigen, die mit den Kunden in Kontakt treten und ihnen raten, Waren von dir zu kaufen.

Die Käufer könnten sie fälschlicherweise für einen Teil ihrer (Gruppe) halten: Das ist nicht erlaubt, da es Betrug, Lüge und Täuschung ist. All dies ist in der Religion Allahs verboten und steht im Widerspruch zu den Eigenschaften, die ein muslimischer Händler haben sollte, nämlich Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit.

Was (zudem) offensichtlich wird, und Allah weiß es am besten: Dies (d.h. die vom Fragesteller geschilderte Situation für das Werben von Kunden) ist eine der verbotenen Formen des 'Najsh'.

An-Nawawi sagte: „'Najash' bedeutet, den Preis eines Artikels zu erhöhen, der auf dem Markt oder ähnlichem angeboten wird, ohne wirklich daran interessiert zu sein, ihn zu kaufen, sondern mit dem Ziel, andere zu täuschen. Dies ist verboten.'“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Riyad As-Salihin” (174).

Und was der Verkäufer hier tut, fällt nicht außerhalb der Handlungen dieses 'Najash', und er täuscht damit die Käufer.

Der muslimische Händler fürchtet Allah, ist ehrlich zu den Menschen, strebt nach Treue und strebt danach, nützliche und brauchbare Produkte anzubieten. Er bemüht sich, edle Eigenschaften zu pflegen, und dies und ähnliche sind die Dinge, die ihm Kunden bringen und ihm in seinem Geschäft nutzen. Er wird in den Märkten als der ehrliche und vertrauenswürdige Händler bekannt, und die Menschen kommen von überall her zu ihm. Allah macht ihn den Menschen lieb und schreibt ihm Akzeptanz zu: Ein muslimischer Händler, der ehrlich, treu, großzügig, von gutem Charakter, freundlich, mitfühlend und barmherzig ist.

Viertens:

Es ist nicht notwendig, dass du die Kunden über die Quellen der Rohstoffe deiner Produkte informierst. Wenn dich jedoch einer der Kunden danach fragt, hast du zwei Optionen: Entweder du sagst ihm die Wahrheit. Oder du entschuldigst dich für die Antwort.

Es ist jedoch nicht erlaubt, ihm etwas anderes als die Wahrheit zu sagen.

Wir empfehlen dir das Buch „Der Fiqh des muslimischen Händlers” (arab. Fiqh At-Tajir Al-Muslim) von Shaikh Husam Ad-Din Ibn Afana zu lesen.

Und das Buch „Worüber der Händler nicht unwissend sein darf” (arab. Ma la yasa‘ At-Tajir Jahlahu) von Dr. Abdullah Al-Muslih und Dr. Salah As-Sawi.

Ebenso das Buch „Der Charakter des Muslims im Handel” (arab. Akhlaq Al-Muslim fi At-Tijarah) von Dr. Nizar Mahmud Qasim Ash-Shaikh.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A