Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Genügt es bei der Sühneleistung für das Fasten, dass man den Bedürftigen Suppe gibt?

Frage

Ich wollte die Sühneleistung für meine Frau entrichten, die im letzten Ramadan nicht fasten konnte. Deshalb gab ich einem Mann so viel Geld, was für die Speisung von 30 Personen ausreicht. Dieser koordinierte das Fastenbrechen der Leute während dem I'tikaf in unserer Gegend. Damit aber alle genug Lebensmittel haben, entschied er das Geld für Paprikasuppe zu verwenden. Es ist eine heiße, leichte Suppe mit gekochtem Fleisch für die Fastenden. Kann dies als Sühneleistung gelten, da richtiges Essen nicht gegeben wurde, und dieser Bruder hat die Suppe nicht als Essen erachtet. Was muss ich tun, wenn es nicht als Sühneleistung gilt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wenn deine Frau aufgrund einer heilbaren Krankheit nicht fasten konnte und sie es aber in Zukunft nachholen kann, dann muss sie nicht Bedürftige speisen und diese Speisung genügt nicht. Sie muss vielmehr das Fasten nachholen.

Zweitens:

Wer aber nicht fasten kann, weil er alt oder unheilbar krank ist, so muss dieser für jeden Tag einen Bedürftigen speisen. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah:184]

Al-Bukhary (4505) überlieferte von Ibn Abbas, der sagte: „Sie ist nicht abortiert. Es ist der Greis und die Greisin, die nicht fasten können. So sollen sie für jeden Tag einen Bedürftigen speisen.“

Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seinem „Sahih: „Kapitel: Allah Aussage: „(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah:184] Und was den Greis angeht, der nicht fasten kann, so hat Anas, nachdem er alt wurde, ein oder zwei Jahre lang für jeden Tag einen Bedürftigen gespeist, mit Brot und Fleisch, und er hat nicht gefastet.“

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (10/198) steht: „Wenn die Ärzte sagen, dass die Krankheit, unter der du leidest und mit der du nicht fasten kannst, nicht heilbar ist, dann musst du für jeden Tag einen Bedürftigen speisen, indem du ihm einen halben „Saa'“ aus der Grundnahrungsmittel des Landes, wie Datteln etc., gibst. Und wenn du einen Bedürftigen zu Abend oder Mittag Essen gibst, so oft, wie die Tage für die du dies entrichten musst, dann genügt es.“

Drittens:

Man war sich über das verpflichtende Maß der Speisung uneinig, so war die Mehrheit der Ansicht, dass es aus einem Mudd, d.h. Einviertel Saa', aus Lebensmittel bestehen soll.

Die Hanbaliten waren der Ansicht, dass es ein Mudd aus Weizen oder einem halben Saa' aus einem anderen Grundnahrungsmittel sein soll. Und ein halber Saa' entspricht ungefähr 1 1/2 kg.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (32/67) steht: „Die Malikiten und Schafi'iten waren der Ansicht, dass das Maß der Sühneleistung aus einem Mudd täglich bestehen soll. Dieser Ansicht waren auch Tawus, Sa'id Ibn Hubair, Ath-Thauri und Al-Auza'i. Die Hanafiten waren der Ansicht, dass das verpflichtende Maß in dieser Sühneleistung ein Saa' aus Datteln oder Gerste oder einen halben Saa' aus Weizen sein soll. Und dies für jeden Tag, an dem er nicht fastet, so soll er dafür jeweils einen Bedürftigen speisen. Bei den Hanbaliten ist es verpflichtend, dass man einen Mudd aus Weizen oder einen halben Saa' aus Datteln oder Gerste entrichtet.“

Und wenn du die Bedürftigen zum Mittag- oder Abendessen einlädst, dann genügt es, so wie es bereits von Anas überliefert wurde.

Wenn diese Suppe also weder als Mittag- noch als Abendessen genügt, sondern nur eine Vor- oder Nachspeise ist, dann genügt das, was du entrichtet hast, nicht und du musst die Sühneleistung noch einmal entrichten.

Es reicht aber, dass du nach der Ansicht der Mehrheit gehst. So gibst du jedem Bedürftigen 750 g Reis. Du darfst diese Sühneleistung auch einem einzigen Bedürftigen oder einer Gruppe von Bedürftigen geben.

Man sollte auch wissen, dass die Speisung derjenigen, die den I'tikaf vollziehen, oder die Speisung der Fastenden nicht als Sühneleistung genügt, außer diese, die den I'tikaf vollziehen, und Fastenden, die von dieser Speise essen, sind Bedürftige.

Wenn sie aber selber genug Essen haben, dann genügt es nicht die Sühneleistung für sie zu entrichten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte bereits im vorangegangen Vers: „Als Ersatz die Speisung eines Armen.“

So musst die die Sühneleistung speziell an Bedürftige entrichten und nicht an andere.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A